Ein deutsches Gericht wendet sich an hochrangige europäische Richter, um Hilfe im Fall von Facebook-Daten zu erhalten Reuters | Geschäft
Geschrieben von Matthias Inverardi
Düsseldorf (Reuters) – Ein deutsches Gericht, das die Berufung von Facebook gegen Datenbeschränkungen durch die Kartellbehörde des Landes am Mittwoch prüfte, erklärte, es werde sich in diesem Fall vom Europäischen Gerichtshof beraten lassen.
Der Schritt verschiebt die Entscheidung in der zweijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung effektiv und zeigt auf, ob das Bundeskartellamt seine Befugnisse bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts auf einen Datenschutzfall überschritten hat.
In der Europäischen Union, deren größtes Mitglied Deutschland ist, werden Fragen im Zusammenhang mit Technologie und Datenschutz in einem 2018 eingeführten Regelwerk behandelt, das als Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) bezeichnet wird.
„Die Frage, ob Facebook seine beherrschende Stellung missbraucht … kann nicht entschieden werden, ohne es an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen“, sagte der Oberste Gerichtshof von Düsseldorf in einer schriftlichen Stellungnahme.
Kartellchef Andreas Mundt befahl Facebook im Februar 2019, die Datenerfassung einzuschränken. Das weltweit größte soziale Netzwerk habe seine Marktbeherrschung missbraucht, um Informationen von seinen Nutzern ohne deren Zustimmung zu sammeln.
Dies beinhaltete das Sammeln von Daten über die Surfgewohnheiten der Benutzer, wenn sie eine Website mit einer Facebook-Schaltfläche „Gefällt mir“ besuchen – auch wenn kein Internetbenutzer auf diese Schaltfläche geklickt hat.
Facebook hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, und in der jüngsten bedeutenden Entwicklung des Falls hat das Bundesgericht im Juni letzten Jahres die Beschränkungen wieder eingeführt, bis der Rechtsstreit um die hohen Einsätze beigelegt ist.
Ihrer Meinung nach hat die Jury unter der Leitung von Jürgen Kuehnen in Facebook einen Fehler in Bezug auf die Datenerfassung im sozialen Netzwerk und in anderen Apps wie WhatsApp, Instagram und Oculus festgestellt.
Es wurde jedoch auch in Frage gestellt, ob das Büro des Kartells seine Zuständigkeit überschritten hatte, ob es verschiedene Unternehmen auf Facebook unangemessen angegriffen hatte und ob es dem Unternehmen vor dem Handeln eine faire Anhörung gewährt hatte.
„Der Oberste Landgerichtshof hat heute Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundeskartellamtes geäußert und beschlossen, die Fragen an den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten“, sagte Facebook in einer Erklärung.
„Unserer Meinung nach verstößt die Anordnung des Bundeskartellamtes auch gegen europäisches Recht.“
(Co-Berichterstattung von Matthias Inverardi. Geschrieben von Douglas Busvin. Redaktion von Emma Thompson und Mark Potter)
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