November 22, 2024

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Müssen deutsche Banken ihre Kunden hinterfragen, um die Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Regeln einzuhalten? | Jones Day

Müssen deutsche Banken ihre Kunden hinterfragen, um die Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Regeln einzuhalten?  |  Jones Day

Deutsche Finanzinstitute müssen möglicherweise einen Risikorahmen in Betracht ziehen, um die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards durch ihre Kunden zu überwachen.

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen vorgeschlagen, um Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten („CDDA“) zu verhindern. Während die meisten CDDA-Bestimmungen für Szenarien konzipiert sind, in denen ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von Lieferanten kauft, sollen sie auch für Dienstleister wie Banken und Finanzinstitute gelten. Der Kunde der Bank ist sein „direkter Lieferant“. Wie formuliert, gilt die CDDA nur für Banken mit Hauptsitz in Deutschland und mehr als 3.000 Mitarbeitern (weltweit). Filialen und Tochtergesellschaften ausländischer Banken werden angesichts der damit verbundenen Compliance-Belastung einen erheblichen Vorteil gegenüber ihren deutschen Kollegen haben.

Wenn die deutschen Banken wie vorgeschlagen genehmigt werden, müssen sie bis zum 1. Januar 2023:

  • Wenn „geschützte Sozial- und Umweltstandards“ in ihrer „Lieferkette“ verletzt werden, ergreifen Sie angemessene sofortige Abhilfemaßnahmen oder entwickeln Sie ein Konzept, um diese zu reduzieren (einschließlich der vorübergehenden Beendigung der Geschäftsbeziehung).
  • Einführung von Schutzmaßnahmen in ihrem eigenen Unternehmen und gegenüber ihren direkten Kunden;
  • Einführung eines Risikomanagement-Rahmens;
  • Ermittlung der internen Verantwortung für die Überwachung des Rahmens für das private Risikomanagement;
  • Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen durch.
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung;
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens;
  • Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber indirekten Kunden; Und das
  • Ergreifen von ergriffenen Maßnahmen und entsprechende Information der Öffentlichkeit.

Deutsche Gewerkschaften und NGOs werden die Befugnis haben, repräsentative Rechtsansprüche wegen Verstößen gegen geschützte Sozial- und Umweltstandards einzureichen. Verstöße gegen die Behörden werden mit Geldstrafen belegt. Darüber hinaus kann das Risiko, dass Verstöße gegen das Kindergesundheitsgarantiegesetz zu Schadensersatzansprüchen führen, nicht ausgeschlossen werden.

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Die in der CDDA festgelegten Verpflichtungen und Anforderungen schaffen eine völlig neue Klasse von Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards, die über die in der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union (EU 2019/2088), der Klassifizierungsverordnung (EU 2020/852) enthaltenen Standards hinausgehen. und nationale Gesetze zur Umsetzung der sozialen Verantwortung von Unternehmen. (2014/95 / EU in der geänderten Fassung 2013/34 / EU). Diese Verpflichtungen erfordern die Schaffung eines neuen themenspezifischen Compliance-Rahmens sowie die Überprüfung und Änderung der derzeit geltenden Standardvereinbarungen bis zum 1. Januar 2023.

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