Ryanair verlängert Siegesserie, Gericht widerruft deutsche Hilfe für Condor
Ryanair hat am Mittwoch seine Anfechtung gegen die deutsche Staatshilfe für die Charterfluggesellschaft Condor gewonnen, ein dritter Sieg im Kampf gegen die milliardenschwere Pandemieunterstützung für seine Rivalen.
Das in Luxemburg ansässige Gericht hat die Entscheidung der Regulierungsbehörden zur Genehmigung der Maßnahme aufgehoben, sagte jedoch, Condor sei aufgrund der COVID-19-Pandemie und bis zu einer neuen Entscheidung der Europäischen Kommission vorerst nicht verpflichtet, die Beihilfe zurückzuzahlen.
Der Zweite Europäische Gerichtshof sagte: „Das Gericht hat die Entscheidung der Kommission zur Genehmigung der staatlichen Beihilfen Deutschlands an die Fluggesellschaft Condor Flogdenst aufgrund unzureichender Begründung aufgehoben.“
Die EU-Wettbewerbsaufsichtsbehörde habe den direkten Kausalzusammenhang zwischen den Kosten, die sich aus der Verlängerung der Insolvenzfrist von Condor und der Annullierung und Umplanung ihrer Flüge infolge pandemiebedingter Reisebeschränkungen ergeben, nicht ausreichend begründet, so die Richter.
Die Europäische Kommission hat Condor im vergangenen Jahr ein staatlich garantiertes deutsches Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro (670 Millionen US-Dollar) genehmigt. Die Maßnahme entspricht den EU-Beihilfevorschriften.
Ryanair begrüßte das Urteil.
„Wenn Europa mit einem einheitlichen Arbeitsmarkt aus dieser Krise hervorgehen soll, muss die Europäische Kommission den nationalen Regierungen die Stirn bieten und aufhören, diskriminierende staatliche Beihilfen an ineffektive nationale Fluggesellschaften zu stempeln“, sagte Europas größte Billigfluggesellschaft in einer Erklärung.
Die Kommission sagte, sie werde das Urteil prüfen, bevor sie die nächsten Schritte unternehme.
Ryanair, das 16 Klagen gegen die Kommission wegen Genehmigung staatlicher Beihilfen für Lufthansa (LHAG.DE), Air France KLM (AIRF.PA) und andere Wettbewerber sowie nationale Regelungen zugunsten nationaler Fluggesellschaften eingereicht hat, erzielte im vergangenen Monat seine ersten Siege, als die Dasselbe Gericht lehnte die Beihilfe ab, die KLM und TAP, Portugal, angeboten wurde. Weiterlesen
Der Fall ist ein T-665/20 Ryanair gegen Kommission.
(1 Dollar = 0,8205 Euro)
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