EY reicht Strafanzeige wegen Veröffentlichung des vertraulichen Wirecard-Berichts ein
EY hat Strafanzeige erstattet, weil eine deutsche Zeitung einen vertraulichen parlamentarischen Bericht über ihre Arbeit für das schändliche Zahlungsunternehmen Wirecard veröffentlicht hat.
Big Four teilte der Financial Times mit, dass das Strafverfahren am Montag bei der Staatsanwaltschaft in München eingereicht worden sei. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass sie die Anzeige erhalten hatte, lehnte jedoch eine weitere Stellungnahme ab.
Den hochkritischen Bericht verfasste Martin Wambach, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, im Auftrag der parlamentarischen Untersuchung zum Wirecard-Skandal.
Es hob die schwerwiegenden Mängel der Prüfungsarbeit von EY hervor, stellte fest, dass das Unternehmen keine Anzeichen für Betrug identifizierte, die Berufsrichtlinien nicht vollständig umsetzte und sich bei wichtigen Fragen auf mündliche Zusicherungen von Führungskräften verließ. Der Bericht zitierte mehr als 150 interne EY-Dokumente, die der Kommission vorgelegt wurden, aber nach deutschem Recht als klassifiziert galten.
Im August wurde eine Klage von Abgeordneten abgewiesen, die beim Bundesgerichtshof beantragt hatten, die Veröffentlichung einer nicht redigierten Version des Berichts zuzulassen. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist noch anhängig.
Am 11. November veröffentlichte das Handelsblatt das vollständige 168-seitige Dokument auf seiner Website. Der Bericht, der den Stempel „Deutscher Bundestag – Geheim“ trägt, sei von den Steuerzahlern bezahlt worden und sein Inhalt sei von großem öffentlichen Interesse. „Geheim“ ist nach deutschem Recht die zweithöchste Vertraulichkeitsstufe. Personen, die vertrauliche Dokumente aushändigen und dazu nicht befugt sind, können mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
In einer Erklärung am Montag sagten Big Four: „Aus Sicht von EY wird der Bericht geliefert [to Handelsblatt] Es stellt einen Verstoß gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren dar, verletzt die Befugnisse des Obersten Gerichtshofs und schafft vollendete Tatsachen.“
Das Unternehmen argumentierte, dass die Rechte der im Bericht genannten Mitarbeiter, deren Namen vom Handelsblatt nicht redigiert wurden, verletzt worden seien. Darüber hinaus hat die Veröffentlichung des Berichts unnötigerweise die Geschäftsgeheimnisse von EY preisgegeben.
Nachdem Wambach den zweiteiligen Bericht im April und Mai dieses Jahres fertiggestellt hatte, veröffentlichten mehrere Zeitungen, darunter die Financial Times, Berichte über deren Inhalt und zitierten einzelne Teile. Eine EY-nahe Person sagte der Financial Times, die Veröffentlichung des vollständigen Dokuments durch das Handelsblatt sei „in einer ganz anderen Größenordnung“.
EY sagte, ihre Strafanzeige richtete sich gegen die „unidentifizierten“ Personen, die das Dokument durchgesickert hatten, und richtete sich nicht gegen die Handelsblatt-Journalisten.
Kay Gottschalk, der ehemalige Vorsitzende der Wirecard-Untersuchung, die sich nach der Veröffentlichung ihres Berichts im Sommer auflöste, sagte der Financial Times, er sei „verblüfft“ über die Strafanzeige von EY.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mitglieder des Untersuchungsausschusses die Dokumente durchgesickert haben. „Wir haben oft gesehen, dass Journalisten schon vor der Übergabe an den Ausschuss Zugang zu vertraulichen Dokumenten hatten“, sagte der Abgeordnete der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland. Gottschalk betonte, wie wichtig es sei, die Quellen von Journalisten zu schützen.
„Das Handelsblatt hält an seiner Veröffentlichung des Wambach-Berichts fest“, sagte Sebastian Matisse, Redakteur des Blattes, der Financial Times. Es sei die Pflicht von Journalisten, politische und finanzielle Macht zur Rechenschaft zu ziehen, Mängel aufzudecken und Transparenz zu schaffen. „Das haben wir mit der Veröffentlichung des Wambach-Berichts getan“, sagte Mattis und fügte hinzu, dass die Millionen von Anlegern, die über Wirecard Geld verloren haben, „ein Recht haben zu wissen, wie es zu diesem Skandal kommen konnte“.