November 23, 2024

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Deutsches Gericht kritisiert EU-Idee der Schuldenflexibilität – EURACTIV.com

Deutsches Gericht kritisiert EU-Idee der Schuldenflexibilität – EURACTIV.com

Der deutsche Rechnungshof hat den Vorschlag der Europäischen Kommission, die EU-Schuldenregeln flexibler zu gestalten, kritisiert und damit ähnliche Bedenken aufgegriffen, die der deutsche Finanzminister Christian Lindner im Rahmen der laufenden EU-Verhandlungen über nationale Schulden- und Defizitregeln geäußert hat.

Im April legte die Kommission ihren Vorschlag vor, die bestehenden Regeln der nationalen Haushaltspolitik der EU, den Stabilitäts- und Wachstumspakt, zu ersetzen, und behauptete, der geforderte Schuldenabbau sei zu streng und werde nicht ausreichend umgesetzt.

Die Kommission schlägt vor, die bestehenden Regeln durch länderspezifische Regelungen zu ersetzen, die bestimmen, wie viel Geld die Länder in den folgenden Jahren ausgeben können, ohne Ausgaben für Zinszahlungen und regelmäßige Arbeitslosenunterstützung zu berücksichtigen.

Während diese Pläne darauf abzielen, die Staatsverschuldung der EU-Länder auf einen „vernünftigen Abwärtstrend“ zu bringen, stellt die deutsche Rechnungsprüfungsbehörde die Frage, ob die neuen Regeln ihren Zweck erfüllen.

„Die geplante Reform der EU-Fiskalregeln wird die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen der EU nicht gewährleisten“, schrieb der Rechnungsprüfer in einem Bericht, der am Donnerstag an den deutschen Gesetzgeber verschickt und EURACTIV vorliegt.

„Der neue Rahmen garantiert mittel- bis langfristig nicht die Einhaltung von Richtwerten durch die Mitgliedstaaten“, heißt es in dem Bericht und verwies auf die „Maastricht-Kriterien“ eines Staatsschuldenniveaus von 60 % des BIP und eines Defizitniveaus von 60 % des BIP 3 % des im Bericht genannten BIP. Verträge der Europäischen Union.

„Finanzielle Ziele, die mit den ‚neuen Regeln‘ im Einklang stehen, aber nicht zu ambitioniert sind, können es in Zukunft praktisch unmöglich machen, die Referenzwerte zu erreichen“, schreiben die Prüfer und warnen: „Dies könnte dazu führen, dass Maastricht-Standards und damit Grundsätze und Richtlinien umgesetzt werden.“ die Ziele des Gesetzes untergraben.“

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„Quantitative Ziele in den überarbeiteten Regeln sollten ausreichend ehrgeizig und verbindlich sein“, schrieben die Prüfer und unterstützten damit die Position von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP/Renew), der wiederholt quantitative Ziele wie einen jährlichen Mindestschuldenabbau gefordert hatte. in die geänderten Regeln aufgenommen werden.

„Ich teile die Bedenken des Bundesrechnungshofs“, schrieb Lindner auf Twitter. Er fügte hinzu: „Wir brauchen nicht nur neue Haushaltsregeln in der Europäischen Union, sondern auch bessere Gesetze, die uns einen zuverlässigeren Weg zum Abbau von Defiziten und zur Senkung der Verschuldung im Allgemeinen bieten.“

Um diesem Problem zu begegnen, schlagen die Wirtschaftsprüfer einen anderen Ansatz als Lindner vor und fordern eine Obergrenze für die Anzahl der Jahre, in denen der Zielwert von 60 % erreicht werden soll.

Bestehende Regeln verlangen von EU-Ländern, deren Staatsverschuldung die Schwelle von 60 % des BIP übersteigt, ihre Verschuldung jährlich um ein Zwanzigstel der Überschuldung zu reduzieren, was von Ökonomen heftig kritisiert wird, weil es das Wirtschaftswachstum beeinträchtigt. Die Wirtschaftsprüfer fordern, die Schuldenquote „innerhalb von ein bis zwei Generationen“ auf 60 % zu erhöhen.

Dem Bericht zufolge kritisierte Lindners Finanzministerium den Ansatz, weil er für Länder mit besonders hoher Verschuldung wie Italien und Griechenland zu streng und für Länder, die bereits nahe am 60-Prozent-Ziel sind, zu nachsichtig sei.

Stattdessen fordert die Bundesregierung einen jährlichen Schuldenabbau von mindestens 0,5 bis 1 % des BIP für Länder, deren Verschuldung über dem Referenzniveau liegt.

Andererseits begrüßten die hochverschuldeten Länder der Europäischen Union grundsätzlich den Vorschlag der Kommission und stellten fest, dass sie dadurch einen größeren fiskalischen Spielraum erhalten würden, um die notwendigen Ressourcen für Wachstum und die Stärkung gefährdeter Familien sicherzustellen.

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(Jonathan Packrov | EURACTIV.de)

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