November 25, 2024

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EnBW führt an Ladestationen eine Sperrgebühr ein

EnBW führt an Ladestationen eine Sperrgebühr ein

EnBW, einer der führenden Anbieter von Ladeinfrastruktur in Deutschland, führt eine „Sperrgebühr“ ein. Öffentliche Ladestationen sind keine Parkplätze, aber Analysen haben gezeigt, dass die Ausfallzeiten von Elektroautos an Ladestationen über die Ladezeit hinaus vielerorts zunehmen. Das Energieunternehmen erklärt, dass andere E-Car-Fahrer diese tatsächlich kostenlosen Ladestationen nicht nutzen können.

Rückmeldungen von Kunden würden zeigen, dass belegte, aber nicht genutzte Ladestationen ein zunehmendes Ärgernis darstellen. Für „mehr Fairness an der Ladestation“ fordert die EnBW daher eine Gebühr für die unnötige Sperrung von Ladestationen ab dem 2. November 2020, die nach einer Verbindungszeit von vier Stunden gilt. Ziel ist es, eine bessere Verfügbarkeit der mehr als 100.000 Ladestationen im „EnBW HyperNetz“ sicherzustellen.

„Wir möchten sicherstellen, dass Elektroautofahrer immer eine kostenlose Ladestation in der Nähe finden. Als Deutschlands größter und bester E-Mobilitätsanbieter haben wir hier eine besondere Verantwortung “, sagt Vertriebsleiter Timo Sillober. „Gleichzeitig appellieren wir weiterhin an alle E-Mobilisten, solidarisch zu handeln, um nach Beendigung des Ladevorgangs Ladestationen freizugeben. Jeder profitiert davon und somit trägt jeder zum Erfolg der Elektromobilität bei. „“

Der Zeitraum von vier Stunden ohne Sperrgebühr basiert auf Analysen des Ladeverhaltens in der eigenen Ladeinfrastruktur von EnBW. Demnach sind fast 95 Prozent aller Ladevorgänge nach durchschnittlich drei Stunden abgeschlossen. Der Anteil der reinen Lebensdauer steigt dann deutlich an. Für mehr Flexibilität bleibt die vierte Stunde eines Ladevorgangs über den EnBW Mobility + -Dienst laut Anbieter kostenlos. Die Sperrgebühr gilt erst ab der fünften Stunde der Verbindungszeit.

EnBW betont: „Insbesondere in Innenstädten sorgt die Sperrgebühr für mehr Fairness bei E-Mobilisten. Weil die neue Gebühr die Gebühren für normale Benutzer nicht ändert. Die Sperrgebühr gilt vor allem für diejenigen, die die Ladestationen als Parkplatz nutzen. „“

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Details zur „Sperrgebühr“ von EnBW

  • Die zeitabhängige Sperrgebühr gilt nach vier Stunden Verbindung mit 9,75 Cent / Minute für alle Ladevorgänge, die mit EnBW Mobility + durchgeführt werden. Wer nach dem Aufladen wieder Ladestationen freigibt, ist nicht betroffen.
  • Ein Kostenairbag begrenzt die maximalen Zusatzkosten auf 11,70 Euro pro Ladevorgang.
  • Alle Kilowattstundenpreise für das Laden an normalen oder Schnellladestationen sowie die Preise für (zusätzliche) EnBW Mobility + Ladekarten und die Grundgebühr im EnBW Mobility + Multi-Charger-Tarif bleiben unverändert.

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