Dezember 22, 2024

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Koronapandemie: Tschechische Republik, Luxemburg und Tirol sind ebenfalls Gebiete mit hohem Risiko

Die Zahl der Neuinfektionen nimmt europaweit täglich zu. Die Bundesregierung reagiert: Die gesamte Tschechische Republik, Luxemburg und das österreichische Bundesland Tirol wurden zu gefährlichen Gebieten erklärt.

Die Bundesregierung hat die gesamte Tschechische Republik, Luxemburg und das österreichische Bundesland Tirol aufgrund der rasch wachsenden Zahl von Infektionen als koronagefährdete Gebiete ausgewiesen. Die Risikoliste des Robert Koch-Instituts wurde entsprechend aktualisiert.

Dies bedeutet, dass 15 der 27 EU-Länder zumindest teilweise Koronarisikobereiche aufweisen, Spanien, die Tschechische Republik und Luxemburg sogar vollständig. Polen ist das einzige der neun Nachbarländer Deutschlands, das noch nicht betroffen ist. Aber auch dort steigt die Zahl der Infektionen.

Risiko in Grenzregionen

Die meisten tschechischen Regionen wurden zuvor in die Risikoliste aufgenommen. Es folgte die mährisch-schlesische Region im äußersten Osten des Landes an der Grenze zu Polen und Usti (Aussig), die an Sachsen grenzt.

Tirol mit der Hauptstadt Innsbruck ist auch eine Grenzregion und im Sommer und Winter ein sehr beliebtes Urlaubsgebiet der Deutschen. Es gibt auch das Skigebiet Ischgl, einer der Hotspots, von denen aus sich die Pandemie im vergangenen Winter auf Europa ausbreitete. Die österreichische Region Vorarlberg, die an den Bodensee grenzt, war bereits zur Gefahrenzone erklärt worden.

Luxemburg grenzt an Saarland und Rheinland-Pfalz. Die Großherzogtumsregierung hatte frühere Grenzschließungen und Reisewarnungen aus Deutschland immer kritisiert. In einem kleinen Land mit etwa 630.000 Einwohnern gibt es zahlreiche Reisende, die regelmäßig die Grenze überqueren. Sie sind jedoch von den Quarantäneregeln ausgenommen.

Reisewarnungen des Bundesamtes für auswärtige Angelegenheiten

Das Auswärtige Amt hat neue Risikobereiche für alle Reisewarnungen werden ausgegeben. Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, sollten 48 Stunden vor oder nach der Einreise gekrönt und dann unter Quarantäne gestellt werden, bis das Testergebnis vorliegt.

Reisewarnung ist kein Verbot, soll jedoch eine erhebliche abschreckende Wirkung auf das Reisen von Touristen haben. Es hat jedoch auch eine positive Seite für die Verbraucher: Es ermöglicht Urlaubern, kostenlose Buchungen zu stornieren.

Zunächst abgebrochen – dann wieder aktiviert

Nach dem Ausbruch der Kronpandemie gab das Auswärtige Amt am 17. März erstmals eine weltweite Reisewarnung für Touristenreisen heraus. Für mehr als 30 europäische Länder stieg sie Mitte Juni zunächst wieder an. Bereits nach wenigen Wochen mussten Reisewarnungen in die ersten Länder aufgrund der wachsenden Zahl von Infektionen reaktiviert werden.

Die Einstufung als Gefahrenzone und die anschließende Reisewarnung erfolgt, wenn die Anzahl der Neukroneninfektionen innerhalb von sieben Tagen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner überschreitet. Bei Reisewarnungen für Länder außerhalb Europas kann es andere Gründe für eine Reisewarnung geben, z. B. Einreiseverbote oder Flugverkehrsbeschränkungen. Das muss sich aber am 1. Oktober ändern.

Tagesschau berichtete am 25. September 2020 um 20.00 Uhr über dieses Thema.


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