Dezember 22, 2024

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Die Filmförderungsanstalt hat einen neuen internationalen Fonds für Minderheiten-Koproduktionen aufgelegt

Die Filmförderungsanstalt hat einen neuen internationalen Fonds für Minderheiten-Koproduktionen aufgelegt

Der neue Fonds ist mit einer Million Euro pro Jahr ausgestattet und soll die „außergewöhnlichen Qualitätsmerkmale“ unterstützen, die Deutschland als Minderheitskoproduzent positionieren.

Die Filmförderungsanstalt hat einen neuen internationalen Fonds für Minderheiten-Koproduktionen aufgelegt

Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat die Einrichtung eines neuen internationalen Fonds für Minderheiten-Koproduktionen mit einer Fördersumme von jährlich einer Million Euro angekündigt. Im Einzelnen zielt die Initiative darauf ab, langfristige Projekte „von herausragender künstlerischer Qualität und mit hohem Potenzial für die Festivalleitung und Möglichkeiten für eine erfolgreiche kommerzielle Verwertung im In- und Ausland“ zu unterstützen.

Im weiteren Sinne zielt der International Minority Co-Production Fund darauf ab, „die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmindustrie sowie den kommerziellen Erfolg und die kulturelle Attraktivität deutscher Filme im Ausland zu verbessern“.

(Der Artikel wird weiter unten fortgesetzt – Geschäftsinformationen)

In Deutschland ansässige Produzenten können bei der FFA eine Finanzierung als bedingte Leihgabe für internationale Koproduktionen von Animations-, Fantasy- und Dokumentarfilmen mit einer Länge von mindestens 79 Minuten beantragen (ausgenommen sind Kinderfilme, die eine Mindestlänge von 59 Minuten haben). ), wobei der deutsche finanzielle Beitrag geringer ist als der des wichtigsten ausländischen Produzenten.

Dem Bewerbungsformular müssen unter anderem ein deutschsprachiges Drehbuch, eine Besetzungsliste, ein Drehplan, ein Nachweis der erworbenen Rechte, ein Finanzierungsplan und ein Budget sowie ein Dokument über die Vertriebspflichten für den Kinostart beigefügt werden Deutschland und in Deutschland. Im führenden Produktionsland. Darüber hinaus gehört seit dem 28. Februar 2023 die Einhaltung nationaler Umweltstandards zu den Finanzierungsvoraussetzungen für in Deutschland hergestellte Produkte. Daher muss ein spezielles Formular ausgefüllt werden, um die Einhaltung der neuen Umweltvorschriften nachzuweisen.

Das Gesamtbudget der förderfähigen Fantasy- und Animationsfilme muss mindestens 2 Millionen Euro betragen, der deutsche Förderanteil muss mindestens 350.000 Euro betragen. Für Dokumentarfilme muss das Mindestbudget 700.000 Euro betragen, bei einem deutschen Finanzierungsanteil von mindestens 150.000 Euro.

Die Mindestbeträge betragen 200.000 Euro für Spiel- und Animationsfilme und 100.000 Euro für Dokumentarfilme. Jedes Projekt kann einen Zuschuss von maximal 400.000 Euro erhalten.

Mindestens die Hälfte der Förderung im Produktionsland muss bereits gesichert sein und die Dreharbeiten dürfen nicht vor Einreichung des Antrags beginnen.

Die erste Ausschreibung ist bis zum 7. März geöffnet.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte Hier.

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