November 12, 2024

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Anwalt sagt, YPG und YPG-Flaggen seien in Deutschland nicht verboten

Anwalt sagt, YPG und YPG-Flaggen seien in Deutschland nicht verboten

Trotz verschiedener gegenteiliger Gerichtsurteile besteht die Polizei in Deutschland darauf, die Symbole der kurdischen Befreiungsbewegung zu kriminalisieren. Einige Städte behaupten beispielsweise immer wieder, dass YPG- und YPJ-Flaggen bei Demonstrationen verboten seien. Dies geschieht beispielsweise unter anderem in der Hauptstadt Berlin.

Vor kurzem wollte die Polizei aus Protest gegen die türkischen Angriffe auf Rojava am 10. September die Zahl der YPG/YPJ-Flaggen begrenzen.

In Berlin beantragten die Partei der Demokratischen Union, der Frauenrat Dust Dan, der Naf-Berlin-Verein und die Föderale Union Kurdistan die Erlaubnis, eine Demonstration gegen die Angriffe auf Rojava und die Tötung Minderjähriger mit tödlichen Drohnen abhalten zu dürfen. Obwohl in der Genehmigungsbestätigung keine Auflagen genannt wurden, sagte der Polizeichef am Hermannplatz, dass pro fünfzig Teilnehmer nur eine YPG- und YPJ-Flagge getragen werden dürfe. Aus Protest gegen die Einschränkung ihres Versammlungsrechts organisierten die Organisatoren stattdessen eine Kundgebung.

Lucas Theon ist einer der Anwälte, die im Mai beim Bundesinnenministerium beantragten, das Verbot der PKK in Deutschland aufzuheben. Wie Teon gegenüber der ANF erklärte, hatte die Berliner Polizei in früheren Fällen Gerichtsentscheidungen in der Sache ignoriert. YPG und YPJ sind in Deutschland nicht verboten. Das hat auch der Berliner Kongress gelernt. Bereits 2018 hatte die Polizei in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin versprochen, nicht gegen YPG/YPJ-Ikonen vorzugehen. Das Urteil wurde am 7. Mai 2018 zugestellt, und ähnliche Urteile wurden in München, Aachen, Frankfurt, Sigmaringen, Gelsenkirchen und Magdeburg erlassen. Mehrere Strafverfahren gegen die Demonstranten wurden nacheinander eingestellt.

Als das Bundesinnenministerium am 2. März 2017 eine Erweiterung der Liste verbotener Symbole für die kurdische Befreiungsbewegung anordnete, gab die Bundesregierung damals bekannt, dass die Flaggen der YPG und YPG nicht betroffen seien.

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Auf Anfrage der Linkspartei hieß es in der Antwort der Bundesregierung vom 21.04.17, dass die YPG und die YPG keine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstellten.

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