November 15, 2024

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Apple kämpft gegen deutsches Wettbewerbsüberwachungssystem – EURACTIV.de

Apple kämpft gegen deutsches Wettbewerbsüberwachungssystem – EURACTIV.de

Am Mittwoch (5. April) hat die deutsche Wettbewerbsbehörde Apple auf ihre „Special Watch“-Liste gesetzt und sich damit anderen großen Technologieunternehmen angeschlossen. Allerdings hat der iPhone-Hersteller bereits angekündigt, die Entscheidung juristisch anzufechten.

Die deutsche Kartellbehörde, das Bundeskartellamt, hat festgestellt, dass Apple ein Unternehmen von größter Bedeutung für den Wettbewerb auf vielen Märkten ist, was bedeutet, dass die Behörde das Unternehmen nun daran hindern kann, sich an sogenannten wettbewerbswidrigen Praktiken zu beteiligen.

Mit der heutigen Entscheidung ist Apple das vierte Big-Tech-Unternehmen, das sich der privaten Missbrauchskontrollplattform anschließt. Zuvor hatte das Bundeskartellamt Googles Alphabet, Facebooks Meta und Amazon identifiziert.

Den konkreten regulatorischen Rahmen für den Wettbewerb bildet § 19a des deutschen Wettbewerbsgesetzes (GWB), der es den nationalen Kartellbehörden ermöglicht, digitale Giganten an wettbewerbswidrigen Praktiken zu hindern. Technologieunternehmen müssen eine beträchtliche Marktmacht auf einer Reihe digitaler Märkte demonstrieren, um sich zu rechtfertigen.

„Apple ist mit seinen proprietären iOS-Produkten und dem App Store bestens positioniert, um im Wettbewerb zu bestehen und Zugang zum Apple-Ökosystem und zu Kunden zu erhalten“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Apple-Position

Die Entscheidung gegen Apple fällt eine Woche, nachdem das deutsche Kartellamt eine Initiative gegen Microsoft gestartet hat, um zu prüfen, ob das Unternehmen auch der jetzt für Apple geltenden besonderen Missbrauchsüberwachungsregelung unterliegt.

Das Bundeskartellamt prüft auch die Tracking-Regeln und das App Tracking Transparency Framework von Apple, um zu beurteilen, ob das Unternehmen andere Unternehmen behindert.

Als Antwort sagte der iPhone-Hersteller, er halte die Entscheidung für unverhältnismäßig und kündigte an, Amazon bei der Berufung gegen die Einstellung zu folgen.

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„Die Ernennung verzerrt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, und wertet ein Geschäftsmodell ab, das die Privatsphäre und Sicherheit der Benutzer in den Mittelpunkt stellt“, erklärte ein Apple-Sprecher.

Hintergrund

Apple gehört mit einem Umsatz von 400 Milliarden US-Dollar und einem Gewinn von fast 100 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022 zu den meistverkauften und profitabelsten Unternehmen weltweit. Der größte Teil des Umsatzvolumens wird aus den iPhone-Verkäufen von Apple generiert, die mehr als 50 % mehr von ihm generieren.

Apple besetzt auch ein komplexes Ökosystem, das Serviceprodukte, die Wertschöpfungskette für mobile digitale Peripheriegeräte, die Prozessorproduktion, die Entwicklung seiner iOS-Software und seine Vertriebsplattform, den App Store, umfasst.

Die deutsche Kartellbehörde verknüpft Apples starke Macht bei der Festlegung von Regeln für Dritte, insbesondere für App-Entwickler, auf der Grundlage seiner Aktivitäten auf vielfältige Weise über Marktebenen und Geschäftsbereiche hinweg. Daher wird Apple als in der Lage angesehen, langjährige Benutzer mit seinem komplexen Ökosystem zu verbinden.

Die deutsche Wettbewerbsbehörde verstärkt ihren Griff auf Meta

Das deutsche Bundeskartellamt hat am Mittwoch (4. Mai) angekündigt, dass härtere kartellrechtliche Maßnahmen gegen den US-Riesen Meta ergriffen werden könnten, nachdem ähnliche Maßnahmen gegen Google ergriffen wurden. Unterdessen drängt Deutschland auf strengere EU-Wettbewerbsregeln.

[Edited by Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]

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