November 17, 2024

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Auf einen Blick: Patentdurchsetzungsverfahren in Deutschland

Auf einen Blick: Patentdurchsetzungsverfahren in Deutschland

Patentdurchsetzungsverfahren

Klagen und Gerichte

Welche rechtlichen oder administrativen Verfahren stehen zur Durchsetzung von Patentrechten gegen einen Rechtsverletzer zur Verfügung? Gibt es Fachgerichte, bei denen Patentverletzungsverfahren anhängig gemacht werden können oder sollten?

In Deutschland können Patentrechte in Gerichtsverfahren vor inländischen Gerichten entweder im Mahnverfahren oder Hauptsacheverfahren durchgesetzt werden. Um einen Richterkreis mit hoher Arbeitsbelastung für Patentfälle und damit eine ausreichende Effizienz zu gewährleisten, sind Patentverletzungsangelegenheiten gesetzlich auf die in 12 Amtsgerichten ausgewiesenen Patentkammern konzentriert: München 1, Nürnberg, Mannheim, Frankfurt, Saarbrücken, Erfurt, Leipzig, Magdeburg und Düsseldorf Braunschweig, Berlin und Hamburg.

Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland mindestens ein Patentverletzungsgericht; Einige Bundesländer teilen sich jedoch Gerichte.

Die prominentesten und überfülltesten Plätze sind Düsseldorf, Mannheim, First München und Hamburg.

Koordination und Zeitplanung des Prozesses

Was ist das Format eines Patentverletzungsverfahrens?

Im Vordergrund stehen deutsche Patentverletzungsverfahren. Daher beginnt das Hauptsacheverfahren mit der Einreichung einer Beschwerdeschrift bei Gericht. Die Beschwerdeschrift enthält die Anträge und eine detaillierte Darlegung des Verstoßes. Es wird dann dem Antragsgegner förmlich vorgelegt, in der Regel durch eine Ladung zu einer vorgezogenen mündlichen Anhörung, die auch eine Fallmanagementkonferenz sein kann, in der nur ein Fristensystem festgelegt und Anträge gestellt werden. Einige Gerichte nutzen diese Anhörung, um zu versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien auszuhandeln.

Vor der mündlichen Hauptverhandlung gibt jede Partei in der Regel zwei Zusammenfassungen ab:

  • Kläger – Beschwerde- und Entschädigungserklärung; Und
  • Befragter – Antworterklärung und Antwortantwort.

Aufgrund dieser detaillierten Vorbereitung werden Fälle oft in einer mündlichen Hauptverhandlung verhandelt, bevor die Entscheidung der Vorinstanz gefällt wird.

Streitfälle werden von (nichttechnischen) Richtern (einem Chef und zwei Beratern) entschieden.

Dokumente, eidesstattliche Erklärungen und Live-Zeugnisse werden als Beweismittel verwendet, um den Verstoß zu beweisen oder zu widerlegen. Darüber hinaus sind Sachverständige ein wichtiges Beweismittel; Ist das Gericht jedoch der Ansicht, dass das Gutachten eines Sachverständigen für ein Urteil erforderlich ist, bestellt es einen eigenen Sachverständigen.

Diese Sachverständigen sind das gebräuchlichste Beweismittel in Patentverletzungsverfahren. Von den Parteien bestellte oder bestellte Sachverständige haben eine geringere Bedeutung. Das Gericht wird das Gutachten des bestellten Sachverständigen sorgfältig prüfen; Er ist jedoch an diese Meinung nicht gebunden und kann davon abweichen.

Je nach Gericht dauert es etwa sieben bis 15 Monate von der Einreichung der Beschwerdeschrift des Beklagten bis zu einer ersten Entscheidung des Gerichts.

Beweisanforderungen

Was sind die Beweislasten beim Nachweis der Verletzung, Nichtigkeit und Nichtanwendbarkeit eines Patents?

Im Allgemeinen muss jede Partei die tatsächlichen Merkmale der für die betroffene Partei günstigen Rechtsgrundlage identifizieren und nachweisen. Der Kläger muss beweisen, auf welchen Voraussetzungen seine Ansprüche beruhen. Der mutmaßliche Rechtsverletzer muss Tatsachen nachweisen, die die Behauptungen widerlegen. Die konkrete Beweislastverteilung und der Umfang der Beweislast im Laufe des Verfahrens hängen von den Ausführungen im konkreten Fall ab. Je detaillierter die Eingabe, desto detaillierter sollte die Antwort sein.

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Das bedeutet, dass der Kläger verpflichtet ist, zunächst alle entscheidungserheblichen Tatsachen (z. B. Klagebefugnis, Verletzungshandlungen und Merkmale eines Patentanspruchs) darzulegen und alle Tatsachen wahrheitsgetreu und nach Möglichkeit darzulegen , mit Hinweis aus der Quelle des Wissens.

Es obliegt daher dem Beklagten, dieser Aufforderung abschließend nachzukommen und im Streitfall seine Ansprüche zu beweisen. Dies schließt jede Verteidigung ein, auf die man sich berufen kann (z. B. Ungültigkeit eines Patents).

Nur wenn die von einer Partei vorgebrachten konkreten Tatsachen von der anderen im Wesentlichen bestritten werden, liegt die Beweislast bei der Partei, die diese Tatsachen vorbringt, um ihre Behauptungen durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige hinreichend zu belegen.

Stehen Sie der Klage entgegen

Wer kann wegen Patentverletzung klagen? Unter welchen Umständen kann der Angeklagte Klage erheben, um ein Gerichtsurteil oder eine Anklageerhebung zu erwirken?

Patentinhaber und Lizenznehmer (exklusive und nicht-exklusive) können eine Klage wegen Patentverletzung einreichen. In Bezug auf letzteres hängen der Umfang des Rechtsstreits und die damit verbundenen Rechtsbehelfe vom Umfang der Lizenz ab.

Der beschuldigte Übertreter kann einen Anspruch auf Feststellung des Nichtverstoßes geltend machen.

Verführung und gemeinsame und multilaterale Übergriffe

Inwieweit kann jemand für Beihilfe oder Mitwirkung an einer Patentverletzung haftbar gemacht werden? Können mehrere Parteien gesamtschuldnerisch für die Verletzung haften, wenn sie jeweils nur einen Teil der Elemente eines Patentanspruchs, aber alle Elemente gemeinsam ausüben?

Eine Person kann haftbar gemacht werden, wenn sie zu der Verletzung gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 10 des Gesetzes beigetragen hat Patentrecht:

Das Patent hat auch die Wirkung, dass es Dritten ohne Zustimmung des Patentinhabers untersagt ist, im Geltungsbereich dieses Gesetzes andere Personen als die zur Verwertung der patentierten Erfindung Berechtigten mit entsprechenden Mitteln zu beliefern oder anzubieten eines wesentlichen Teils der Erfindung zur Benutzung im Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn der Dritte weiß oder sich aus den Umständen ergibt, dass diese Mittel zur Benutzung dieser Erfindung geeignet und bestimmt sind.

Es ist daher erforderlich, dass der mutmaßliche Verletzer Mittel bereitstellt, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen. Ein Mittel bezieht sich auf ein Element einer Erfindung, wenn es in der Lage ist, funktional mit ihm zusammenzuwirken, um die geschützte erfinderische Idee zu verwirklichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Hardware-Artikel präsentiert und geliefert wird, der mit anderen Artikeln zur patentierten Gesamtsuite kombiniert werden kann.

In der Regel sind mehrere Parteien gemeinsam verantwortlich.

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Einbeziehung mehrerer Angeklagter

Können mehrere Parteien als Beklagte in derselben Klage kombiniert werden? Wenn ja, was sind die Anforderungen? Sollten alle Angeklagten angeklagt werden, die alle Patente verletzen?

Ja, mehrere Parteien können als Beklagte in derselben Klage kombiniert werden. Den Parteien sollte vorgeworfen werden, dasselbe Patent und dieselben verletzenden Ausführungsformen oder Verfahren zu verletzen.

Eingriff in ausländische Aktivitäten

Inwieweit können Aktivitäten außerhalb der Gerichtsbarkeit den Vorwurf der Patentverletzung stützen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet auch für Patentverletzungen, wer durch eigenes pflichtwidriges Verhalten einem Dritten die Nutzung des Schutzgegenstandes ermöglicht (vgl. BGH Az. X ZR 120/15).

Diese Grundsätze gelten auch für Auslandsaktivitäten, die zu einer in Deutschland begangenen Patentverletzung beitragen. Wenn sich beispielsweise eine Person bei der Anwendung eines Verfahrens die Tatsache zunutze macht, dass bestimmte Schritte des geschützten Verfahrens von einem Dritten (im Ausland) durchgeführt werden, kann dieser Dritte ebenfalls für Patentverletzungen haftbar gemacht werden. Eine ausländische Person (Firma), die Produkte an einen ausländischen Kunden liefert, ist an einer Inlandshandlung beteiligt, wenn sie weiß, dass der Kunde die Produkte nach Deutschland liefern wird (BGH, Az. X ZR 69/13 – Meine Stimme).

Verletzung durch Equalizer

Inwieweit kann eine Verletzung der „gleichwertigen Elemente“ des beanspruchten Gegenstands nachgewiesen werden?

Das deutsche Patentrecht wendet den Äquivalenzgrundsatz an. Die Anforderungen sind wie folgt:

  • Der beschuldigte Hersteller muss die Aufgabe der Erfindung mit objektiv gleichen Mitteln lösen;
  • Ein Fachmann muss aufgrund seines Fachwissens in der Lage sein, die technische Lösung für die modifizierte Version des beanstandeten Produkts auf objektiver Augenhöhe zu finden; Und
  • Ein Fachmann muss feststellen, dass das geänderte beschuldigte Produkt der materiellen (wörtlichen) Auflösung des Patents entspricht.

Entdecken Sie Beweise

Welche Mechanismen stehen zur Verfügung, um Beweise vom Widersprechenden, von einem Dritten oder von außerhalb des Landes zu erhalten, um die Verletzung, den Schadensersatz oder die Nichtigkeit zu beweisen?

Der Entdeckungsbegriff ist in deutschen Verfahrensvorschriften unbekannt.

Zur Beweiserhebung können Einsichtsverfahren nach § 140 c PatG eingeleitet werden. Die Durchsuchung kann auch mit einer einstweiligen Verfügung durchgeführt werden.

Die Anforderungen an eine einstweilige Verfügung zur Durchführung einer Prüfung sind gering: Es genügt, lediglich die Möglichkeit einer Patentverletzung festzustellen.

Prozessablaufplan

Wie sieht der typische zeitliche Ablauf einer Patentverletzungsklage in erster Instanz und Berufungsgerichten aus?

Der Prozessplan hängt vom genauen Ort ab.

Je nach Gericht dauert es etwa sieben bis 15 Monate von der Einreichung der Beschwerdeschrift des Beklagten bis zu einer ersten Entscheidung des Gerichts. Wenn die Beweise erhoben werden, kann das Verfahren weitere sechs bis zwölf Monate dauern.

Da das Gericht ein strenges Fristensystem festlegt, gibt es wenig Spielraum für eine Beschleunigung des Verfahrens.

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Das Berufungsverfahren (Oberlandesgericht) dauert in der Regel weitere acht bis zwölf Monate.

Prozesskosten

Was ist die typische Kostenspanne für eine Patentverletzungsklage vor Gericht, während des Verfahrens und im Berufungsverfahren? Sind Notfallgebühren erlaubt?

Dies hängt vom Streitwert der Gerichtskosten ab. Im Allgemeinen betragen die Gesamtkosten eines durchschnittlichen Falls mindestens 70.000 € bis 100.000 €; Es ist davon auszugehen, dass die Berufungskosten etwas geringer sind.

Die Gesamtkosten hängen von der Komplexität des Falls, der Anzahl der Parteien und der Anzahl der geltend zu machenden Schutzrechte ab.

Eventualgebühren sind nicht zulässig.

Gerichtliche Berufung

Welche Rechtsmittel stehen nach einer negativen Entscheidung in einem Patentverletzungsverfahren zur Verfügung? Sind neue Beweise im Berufungsverfahren zulässig?

Gegen die gegenteilige (oder teilweise gegenteilige) Entscheidung in der Sache kann beim District Court beim District Superior Court Berufung eingelegt werden, das eine vollständige rechtliche Prüfung des Falls durchführt.

Im Allgemeinen muss sich das Berufungsgericht auf die vom Gericht erster Instanz festgestellten Tatsachen und Beweise stützen; Unter sehr engen Umständen sind neue Tatsachen oder Beweismittel jedoch zulässig, wenn:

  • wenn Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des erstinstanzlich festgestellten Sachverhalts aufgrund konkreter Anhaltspunkte bestehen; Und
  • ausdrücklich gesetzlich zulässig, insbesondere gemäß Abschnitt 531 (2) des Zivilprozessordnung Wenn:
    • Das Gericht scheint einen Aspekt übersehen oder fälschlicherweise entschieden zu haben, dass er irrelevant sei;
    • Die neuen Tatsachen wurden aufgrund eines Verfahrensfehlers nicht berücksichtigt; Und
    • Die Verzögerung bei der Präsentation der neuen Wahrheit ist nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen.

Wettbewerbsüberlegungen

Inwieweit kann die Patentdurchsetzung den Patentinhaber der Haftung für Verletzung, unlauteren Wettbewerb oder geschäftlichen Schaden aussetzen?

Nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine ungerechtfertigte Abmahnung aus gewerblichen Schutzrechten das Recht des angeblichen Verletzers auf bestehende und ausgeübte Geschäfte verletzen (Geschäftsdelikt).

Die Durchsetzung eines Grundpatents nur gegen bestimmte Verletzer kann unter Umständen wettbewerbsrechtlich angemessen sein.

Alternative Streitbeilegung

Inwieweit stehen alternative Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Patentstreitigkeiten zur Verfügung?

Einige Patentverletzungsgerichte sehen privat angemessene Schlichtungsverfahren vor; Das LG München schlägt beispielsweise eine gerichtsinterne Mediation vor, um die Zeit zwischen mündlichen Verhandlungsterminen zu nutzen, um zu einer einvernehmlichen, angemessenen und interessengerechten Lösung zu gelangen. Die von der Kammer bei der frühen Erstbestellung der Parteien vorgelegte erste Stellungnahme zu dem Fall gibt häufig Anlass, eine Mediation zu versuchen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Patentfragen durch Mediations- oder Schiedsverfahren außergerichtlich zu lösen.

Geschichte des Rechts

gleich rein

Geben Sie das Datum an, an dem die obigen Informationen korrekt sind.

9. März 2021.

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