Berlin warnt vor „entschlossener Reaktion“, nachdem der Iran Deutschland zum Tode verurteilt hat – EURACTIV.de
Die deutsche Außenministerin Analina Berbock sagte am Dienstag, die Bundesregierung werde gegen das Todesurteil des Iran gegen einen deutschen Staatsbürger iranischer Herkunft wegen sogenannter „Korruption auf Erden“ vorgehen.
Am Dienstag verurteilte ein Revolutionsgericht in Teheran den 67-jährigen Jamshid Sharhad wegen „Korruption auf Erden“ zum Tode, einem Verbrechen, das das Teheraner Regime oft politischen Gegnern zuschreibt.
„Die Todesstrafe ist nicht nur grausam, unmenschlich und erniedrigend, sondern Jamshid Sharhad hat noch nie einen fairen Prozess erlebt“, sagte Burbuck in einer Erklärung, die später am selben Tag veröffentlicht wurde, und fügte hinzu, dass der Schritt „eine klare Reaktion“ aus Berlin hervorrufen würde.
Die Bundesregierung hat Sharm El Uhud wiederholt gefordert, obwohl Berbock sagte, die „umfassenden Bemühungen ihrer Regierung seien vom Iran ignoriert worden, und der konsularische Zugang sowie der Zugang zu Gerichtsterminen seien wiederholt verweigert worden“.
Minister Al-Akhdar forderte Teheran zudem auf, „das Urteil entsprechend zu korrigieren und von der Verhängung der Todesstrafe abzusehen“.
Berbock machte keine Angaben darüber, was Deutschland genau tun würde, und er erwähnte auch nicht die Einstufung der IRGC als terroristische Organisation – ein Schritt, den Vertreter der Opposition wiederholt gefordert haben.
Norbert Röttgen, ehemaliger Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses der CDU, warf dem Auswärtigen Amt auf Berbocks Äußerung am Dienstag vor, ein solches Vorgehen „verhindert“ zu haben. über Twitter.
Nach Angaben seiner Familie wurde Sharhad Mitte 2020 in Dubai von iranischen Geheimdiensten festgenommen. Seine Tochter Giselle Sharhad hatte Bundeskanzler Olaf Scholz und andere Regierungsmitglieder wiederholt aufgefordert, seine Hinrichtung zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern.
(Julia Dahm | EURACTIV.de)
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