Bundesgericht erwägt Versuch, antisemitische Denkmäler zu entfernen
Berlin Ein deutsches Bundesgericht prüfte am Montag den Versuch eines jüdischen Mannes, die Entfernung einer 700 Jahre alten antisemitischen Statue aus einer Kirche zu erzwingen, in der Martin Luther einst predigte, und sagte, es werde nächsten Monat über den langjährigen Streit entscheiden.
Die Statue „Judensau“ oder „Judenschwein“ in der Stadtkirche in Wittenberg ist eines von mehr als 20 mittelalterlichen Artefakten, die noch heute Kirchen in ganz Deutschland und Europa schmücken.
Der Fall wurde vor den Bundesgerichtshof gebracht, nachdem Vorinstanzen 2019 und 2020 gegen den Kläger Michael Doelman entschieden hatten. Er argumentierte, die Statue sei eine „Verleumdung und Beleidigung des jüdischen Volkes“ und habe „bis heute eine schreckliche Wirkung“, und schlug vor, sie in das nahe gelegene Lutherhaus-Museum zu verlegen.
Die Statue befindet sich vier Meter über dem Boden in der Kirche und zeigt Menschen, die als Juden erkennbar sind und die Nippel eines Spanferkels säugen, während ein Rabbi den Schwanz des Tieres hebt. 1570, nach der protestantischen Reformation, wurde von Luther eine Inschrift angebracht, die auf ein antijüdisches Gebiet hinweist.
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1988 wurde im Erdboden ein Mahnmal errichtet, das an die Verfolgung der Juden und die sechs Millionen Toten des Holocaust erinnert. Außerdem informiert das Schild in deutscher und englischer Sprache über die Statue.
2020 entschied ein Berufungsgericht in Naumburg, dass die Statue „in ihrem jetzigen Zusammenhang“ nicht „verleumderischer Natur“ sei und die Rechte des Klägers nicht verletze. Mit der Hinzufügung des Denkmals und des Flaggenschilds sei die Statue nun „Teil einer Sammlung, die von einem anderen Ziel spricht“ seitens der Gemeinde.
Der Vorsitzende Richter, Richter Stefan Setters, sagte in der Anhörung am Montag, die Statue sei, getrennt betrachtet, „ein in Stein gemeißelter Antisemit“, teilte die Deutsche Nachrichtenagentur DPA mit.
Spätere Ergänzungen und Kontexte dürften jedoch auch ein wichtiger Faktor in der Entscheidung seines Gerichts gewesen sein. Doelmans Anwalt argumentierte, dass die Informationen auf dem Schild nicht ausreichten und dass die Darstellung des Schweins ein Zeichen des Hasses sei, selbst wenn es angebracht sei.
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Der Bundesgerichtshof mit Sitz im südwestlichen Karlsruhe will sein Urteil am 14. Juni bekannt geben.
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