Bundeskabinett billigt Aufhebung des NS-Abtreibungsgesetzes | Nachrichten über Frauenrechte
Die Minister der Bundesregierung unterstützen ein Gesetz, das Ärzten erlauben würde, Informationen über Abtreibungen bereitzustellen, aber die Verfahren bleiben begrenzt.
Das deutsche Kabinett hat ein Gesetz verabschiedet, das ein Gesetz aus der Nazizeit aufhebt, das es Ärzten untersagte, Informationen über Abtreibungen zu geben.
Der Gesetzentwurf, den Justizminister Marco Buschmann am Mittwoch eingebracht hat, muss nun in beiden Kammern des Parlaments debattiert werden.
Ärzte in Deutschland dürfen sagen, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, dürfen aber keine zusätzlichen Informationen zu diesen Verfahren geben.
Kritiker sagten, das Gesetz erschwere Frauen den Zugang zu Informationen darüber, welche Verfahren verfügbar sind und wer sie anbietet.
„Es ist eine unhaltbare Situation, dass Kliniker, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und daher am besten in der Lage sind, sachliche Informationen bereitzustellen, eine Strafverfolgung nach geltendem Recht befürchten müssen, wenn sie Informationen bereitstellen“, sagte Bushman in einer Erklärung am Mittwoch.
„Das ist in der heutigen Zeit nicht angemessen“, fügte er hinzu.
Koalitionsvertrag
Die neue Regierung hat ihre Pläne zur Aufhebung des Gesetzes im vergangenen November im Koalitionsvertrag dargelegt.
In Deutschland, wo die Regierung fast 16 Jahre lang von konservativen Christdemokraten geführt wurde, bis im Dezember eine Mitte-Links-Koalition an die Macht kam, ist Abtreibung grundsätzlich illegal, aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar.
Eine Frau kann während der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft eine Abtreibung vornehmen lassen, wenn sie um Rat fragt und dem Arzt ein Attest vorlegt.
Der Schwangerschaftsabbruch bleibt auch nach 12 Schwangerschaftswochen straffrei, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist oder sie schweren körperlichen oder seelischen Schäden ausgesetzt ist.
Bundesfrauenministerin Anne Spiegel sagte am Mittwoch, die Regierung werde einen Ausschuss bilden, um mehr Fragen im Zusammenhang mit der reproduktiven Selbstbestimmung zu erörtern.
„Selbstbestimmung bei der Familienplanung ist ein Menschenrecht. Deutschland setzt sich für den Schutz und die Verwirklichung dieses Menschenrechts ein“, sagte sie.