Bundesregierung will Windenergie-Streit mit Ländern lösen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorgestellt, um einen langjährigen Streit zwischen den Bundesbehörden und den 16 Bundesländern über den Bau von bodengestützten Windkraftanlagen beizulegen.
Einige deutsche Bundesländer waren misstrauisch gegenüber Vorschlägen, die ihnen vorschreiben, bis 2026 mindestens 1,4 % ihrer Fläche und bis 2032 2 % ihrer Fläche für Windparks bereitzustellen, und argumentieren, dass einige Menschen in ländlichen Gebieten keine Turbinen in der Nähe ihrer Häuser wollen.
Ein vom deutschen Kabinett gebilligter Vergleichsentwurf würde den Ländern eine gewisse Flexibilität geben, weniger Windkraftanlagen zu bauen, wenn sie andere Länder davon überzeugen können, mehr zu bauen, auch indem sie sie bezahlen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Stadtstaaten in Berlin, Bremen und Hamburg nur noch 0,5 Prozent ihrer Fläche für Windenergie ausgeben müssen. Die Gesetzgebung sieht ferner vor, dass Gewinne aus Parks mit den Gebieten geteilt werden, in denen sie gebaut werden, und Umweltschutzbestimmungen, die den Bau von Turbinen behindern, gelockert werden.
Klima- und Energieminister Robert Habeck sagte, die Vorschläge würden „zu einem erneuten Ausbau der Windenergie in Deutschland führen“.
Nach dem Stromübertragungsplan Deutschlands sollen die drei verbleibenden Kernkraftwerke des Landes in diesem Jahr geschlossen werden, und Kohlekraftwerke werden bis 2030 abgeschaltet.
Europas größte Volkswirtschaft will bis 2035 nur noch Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft produzieren.
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