Corona in Hanau / Main-Kinzig-Kreis: Fragen und Antworten zu den strengeren Regeln
Die Infektionsrate mit dem Coronavirus ist insbesondere im Westen des Main-Kinzig-Bezirks nach wie vor hoch. Das Gesundheitsamt meldete am Mittwoch erneut 13 Covid-Fälle, darunter sieben Neuinfektionen in Hanau. Das Verwaltungspersonal des Bezirks Main-Kinzig hatte bereits am Montag einige Einschränkungen beschlossen.
Main-Kinzig Bezirk – Sie betreffen Veranstaltungen, private Treffen und Clubtreffen sowie Schulbetrieb und Sport. Durch allgemeinen Erlass wurden diese Entscheidungen nun am Mittwoch in Kraft gesetzt. Die bereits geltenden Bestimmungen und Verordnungen sind von diesen weiteren Beschränkungen nicht betroffen. Dazu gehören auch Hygienekonzepte, die von Veranstaltern oder Verbänden ausgearbeitet werden müssen. Das allgemeine Dekret des Main-Kinzig-Kreises zur Rückreise von Reisenden wurde parallel zum neuen Generaldekret bis zum 23. September verlängert.
Gesundheitsministerin Susanne Simmler hat in der Sitzung des Verwaltungspersonals am Mittwochmorgen deutlich gemacht, dass „wir das öffentliche Leben natürlich nicht lähmen wollen“: „Wir wollen die Chancen verringern, dass sich das Virus schnell und in großer Zahl verbreiten kann. Diese Möglichkeiten bestehen in Hülle und Fülle, insbesondere in der Freizeit, was natürlich völlig normal, gut und unter anderen Umständen schutzwürdig ist. Aber jetzt brauchen wir die volle Unterstützung der Bürger und die starke Unterstützung von Vereinen, Verbänden und vielen anderen. Nicht alles, was erlaubt ist, muss heutzutage getan werden. Überprüfen Sie dies selbst kritisch und helfen Sie, die Pandemie wieder erfolgreicher einzudämmen. „“
Main-Kinzig-Kreis: Laut Bezirksverwalter geht es darum, eine lokale Sperrung zu verhindern
Bezirksverwalter Thorsten Stolz hat die Ziele der jetzt geltenden Maßnahmen erneut klargestellt. „Es geht eindeutig darum, eine lokale Sperrung zu verhindern“, sagte Stolz. Es ist daher notwendig, ein Bewusstsein für die aktuelle Entwicklung zu schaffen, „und dass wir auch Unterstützung von den Bürgern selbst erhalten“. „Der Erfolg der Maßnahmen hängt weitgehend von der persönlichen Verantwortung ab“, sagte Bezirksverwalter Thorsten Stolz.
Die Bezirkspresse hat die folgenden Fragen und Antworten zu den jetzt verschärften Regeln zusammengestellt:
Wen betreffen die strengeren Regeln?
Bruchköbel, Erlensee, Hanau, Maintal, Neuberg und Nidderau haben seit einigen Tagen eine hohe Infektionsrate. Wenn Sie die Anzahl der Covid-Fälle in den letzten sieben Tagen auf 100.000 Einwohner hochrechnen, liegt ihr Wert (Inzidenz) über 20, manchmal sogar deutlich höher. Sie fallen daher unter das allgemeine Dekret des Distrikts, das diese Woche in Kraft tritt und am Montag und Dienstag vorbereitet wurde. Die Situation ist jedoch sehr dynamisch und kann sich auch in anderen Gemeinden verschlechtern.
Laut der Leiterin des Gesundheitsministeriums, Susanne Simmler, ist dies „die Lehre aus den letzten Monaten der Pandemie, dass wir schnell und genau lokale Maßnahmen ergreifen, wenn eine hohe Inzidenz von Infektionen vorliegt“. Das allgemeine Dekret ist vier Wochen gültig. Während dieser Zeit wird die Wirksamkeit regelmäßig vom Verwaltungspersonal des Main-Kinzig-Bezirks in Abstimmung unter anderem mit der staatlichen Bildungsbehörde, den Gemeinden und der Polizei überprüft und neu eingestellt. Insbesondere für die umliegenden Gemeinden – derzeit sind dies die anderen Gemeinden in der Altstadt von Hanau – gelten die strengeren Regeln als Leitfaden für Maßnahmen und Entscheidungen.
Wo sind die Regeln zum Lesen?
Das allgemeine Dekret kann auf der Website des Main-Kinzig-Kreises nachgelesen werden. Im Bereich „CoroNetz“ sind bereits viele Fragen und Antworten zum Thema „Alltag in Zeiten von Corona“ und den neuen Vorschriften aufgeführt. Jeder, der spezifischere Fragen hat, kann diese direkt im Bereich „CoroNetz“ eingeben und erhält schnell eine Antwort. Der Distrikt bittet ausdrücklich darum, keine individuellen Fragen über die Bürger-Hotline zu stellen, sondern diese Kapazität für gesundheitliche Bedenken der Bürger frei zu halten – daher dieses Online-Angebot.
Wird die Situation regelmäßig überprüft?
Der Infektionsprozess ist in einigen Teilen des Kreises intensiv und in anderen praktisch Null. Die Anzahl der Fälle und der Wert der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen im Verhältnis zu 100.000 Einwohnern (Inzidenzwert) sind nur eine Seite der Überlegung. In den nächsten Tagen wird es auch darum gehen zu erkennen, ob die neuen Infektionen eindeutig zugeordnet werden können und die Infektionsketten effektiv unterbrochen werden können. Neben der quantitativen Bewertung gibt es auch eine qualitative Bewertung. Der Infektionsprozess ist insbesondere im westlichen Distrikt dynamisch und komplex geworden. Insofern gilt die allgemeine Regelung für die betroffenen Gemeinden in diesem Teil des Bezirks und auch für einen längeren Zeitraum (die allgemeine Regelung ist auf vier Wochen begrenzt), was eine wirksame Schutzwirkung der Bedingungen erfordert. Es ist möglich, dass das geografische Layout, in dem das allgemeine Dekret gilt, erneut geändert wird – je nach Standort sind weder eine Erweiterung noch eine vorzeitige Reduzierung ausgeschlossen. Ausschlaggebend ist die qualitative Beurteilung der Infektionsrate pro Gemeinde. Diese Beurteilung erfolgt in regelmäßigen Abständen innerhalb dieser vier Wochen.
Welche Koronaregeln werden für Ereignisse generell verschärft?
Die betroffenen Gemeinden haben Beschränkungen für Open-Air-Meetings und -Veranstaltungen (auf 100 Personen begrenzt), Indoor-Meetings und -Veranstaltungen (auf 50 Personen begrenzt). Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur allein, in Gruppen von nicht mehr als fünf Personen oder mit Mitgliedern Ihres eigenen Haushalts oder eines anderen Haushalts gestattet. Bei Besprechungen außerhalb des öffentlichen Raums darf die Teilnehmerzahl 20 Personen nicht überschreiten. Dazu gehören beispielsweise Treffen von Clubmitgliedern. Bei Zusammenkünften von Religionsgemeinschaften zur gemeinsamen Ausübung der Religion sowie bei Bestattungszeremonien und Bestattungen müssen alle Teilnehmer eine Maske tragen. Diese Verpflichtung gilt auch für religiöse Schulungsveranstaltungen. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder unter sechs Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund- und Nasenabdeckung tragen können.
Worauf müssen sich Schulkinder und Auszubildende vorbereiten?
Die Verschärfung betrifft auch den Schulsektor ab der fünften Klasse in den jeweiligen Gemeinden. Während des Präsenzunterrichts in einer Klasse oder Kursgruppe ist es obligatorisch, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt auch für das ganztägige Angebot an den weiterführenden Schulen in den betroffenen Gemeinden. Es gibt nur eine Ausnahme von der Maskenanforderung für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund- und Nasenabdeckung tragen können. Ab der fünften Klasse darf in keiner weiterführenden Schule ein praktischer Sportunterricht stattfinden. In den anderen Gemeinden der Altstadt von Hanau werden die oben genannten Maßnahmen empfohlen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin für alle Schüler. Die Überprüfung der Busse, um festzustellen, ob diese Verpflichtung eingehalten wird, wird in den nächsten Tagen intensiviert. Für außerschulische Bildungsangebote und Schulungen muss während des Unterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, muss eine Mund- und Nasenabdeckung getragen werden.
Welche Koronaregeln werden für die Vereine verschärft?
Neben den Beschränkungen für Sportvereine wird das allgemeine Dekret auch den Vereinsbetrieb in anderen Sektoren betreffen. Gruppentreffen in privater Umgebung und Clubveranstaltungen sind auf 20 Personen begrenzt. Dies schließt insbesondere Proben und Ausschusssitzungen der Clubs ein. Clubveranstaltungen unterliegen den Bedingungen, dass sie nur mit maximal 100 Personen im Freien und mit bis zu 50 Personen in Räumen stattfinden können. Bezirksverwalter Thorsten Stolz wiederholte am Dienstag den Aufruf des Bezirks Main-Kinzig: „Jedes Treffen, jedes Treffen, jede Veranstaltung sollte in den nächsten Tagen und Wochen von den Clubs auf Dringlichkeit überprüft werden.“
Welche Vorschriften gelten beim Besuch von Restaurants und Übernachtungsmöglichkeiten?
In Restaurants und Übernachtungen muss beim Betreten und Verlassen des Geländes sowie in den Korridoren und beim Besuch von Sanitäranlagen, Sauna, Schwimm- und Wellnessbereichen eine Mund- und Nasenabdeckung getragen werden. In Restaurants und Unterkünften (einschließlich Pubs, Restaurants und Bars) gibt es zwischen Mitternacht und 6 Uhr eine Ausgangssperre. Dies gilt auch für Casinos und Spielhallen sowie Wettbüros (sofern es ein gastronomisches Angebot und Spielautomaten gibt). Restaurants in Raststätten sind von der Ausgangssperre ausgeschlossen. Im Allgemeinen gilt Folgendes: Nur Personen, die im öffentlichen Raum zusammenbleiben dürfen, dürfen an einem Tisch sitzen (allein oder in Gruppen von nicht mehr als fünf Personen oder Mitgliedern ihres eigenen Haushalts oder eines anderen Haushalts).
Worauf sollten Sie bei einem Aufenthalt im Freien achten?
Aktivitäten wie Grillen oder Picknicken in Parks oder anderen öffentlichen Bereichen sind in den genannten Gemeinden nicht gestattet, da der Abstand von 1,50 Metern schwer einzuhalten ist.
Gibt es eine Änderung bei den Schwimmbadbesuchen?
Die Anzahl der Badegäste in Schwimmbädern, Badeeinrichtungen an Gewässern und ähnlichen Einrichtungen wird weiter eingeschränkt. Die Anzahl der möglichen Badegäste richtet sich nach dem verfügbaren Platz. Jeder Badegast sollte über fünf Quadratmeter Platz verfügen.
Welche zusätzlichen Einschränkungen gelten für Alters- und Pflegeeinrichtungen?
Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen dürfen drei Besuche von einer Person pro Woche erhalten. Nach wie vor müssen die Einrichtungen auch den Namen, die Adresse und die Telefonnummer sowie die Besuchszeit aufzeichnen, damit Infektionen nachverfolgt werden können. Feiern und Zusammenkünfte im Pflegeheim dürfen die Ausbreitung von Infektionen nicht verhindern.
Was bedeuten die Empfehlungen für die anderen Gemeinden?
Derzeit sind nur sechs Gemeinden aus dem Westbezirk Main-Kinzig mit einer in den letzten sieben Tagen erhöhten Infektionsrate von der neuen Regelung betroffen. Es wäre nicht verhältnismäßig, die gleichen Anforderungen für Gemeinden zu stellen, in denen derzeit nur wenige oder keine Coronavirus-Infektionen festgestellt wurden. Es gilt jedoch auch für alle anderen, dass sie sorgfältig prüfen, ob Veranstaltungen oder Besprechungen tatsächlich notwendig sind. Clubs, Verbände und alle als Privatperson sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Infektionsprozess kontrollierbar bleibt. rg
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