Corona: Spahn verteidigt die geplante Erweiterung der Sonderrechte
„Keine Willkür“ – Spahn verteidigt die geplante Erweiterung der Sonderrechte
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Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth klagt über eine „wirklich gefährliche Fehlentwicklung“ in der Koronarpolitik von Bund und Ländern. Gesundheitsminister Spahn begründet inzwischen seine Haltung zu den geplanten Sonderrechten.
B.Undestag-Vizepräsidentin Claudia Roth möchte, dass der Bundestag stärker in Entscheidungen über Corona-Verbote einbezogen wird. In einer Zeit, in der der Schutz der Gesundheit und der Schutz der Freiheit und der Bürgerrechte abgewogen werden müssen, muss es einen Kampf um eine Lösung geben, forderte der grüne Politiker den grünen Politiker am Dienstag auf. „Dies ist die Aufgabe des Parlaments, wir können es tun, wir müssen es wieder umdrehen.“
Roth sieht das Prinzip der Gewaltenteilung – dh. die Aufteilung der Staatsmacht in Legislativ- (Legislativ-), Exekutiv- (Exekutiv-) und Justiz- (Justiz-) Macht – in einer Nebenposition. „Dies ist eine wirklich gefährliche, fehlgeleitete Entwicklung, die sich von der Legislative zu geheimen Exekutivveranstaltungen entwickelt, dann auch zu Wahlkampfpremieren und gierigen Ministern“, sagte Roth. „Koalitionsfraktionen delegieren sozusagen schon lange an Premierminister, und das ist Rache.“ Der Kampf im Bundestag um die richtigen Antworten auf schwierige Fragen schafft nur Akzeptanz in der Bevölkerung für Verstöße gegen die Grundrechte.
Spahn: „Wenn es dir gefällt, würde ich es gerne öfter machen“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist offen für eine weitreichende Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Kronpandemie im Bundestag. „Es ist eine der größten Freiheitsbeschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik, es hat mit unangemessenen Anforderungen an den Einzelnen und die Gesellschaft zu tun“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag gegenüber dem ZDF. Natürlich sollte dies auch besprochen werden – „wenn Sie so wollen, noch öfter“. Spahn betonte auch, dass weder die Bundesregierung noch die Bundesländer willkürlich handelten. Ihre Eingriffe in die Koronapandemie sind nicht willkürlich und nicht zufällig. Es handelt nicht willkürlich, sondern wie vom Bundestag vorgesehen.
Die Opposition war in letzter Zeit zunehmend kritisch in Bezug auf das Festziehen der Krone. Tagelang wurde vom Bundestag zunehmend kritisiert, dass Bund und Länder die Parlamente umgehen. Der Gewerkschaftsführer Ralph Brinkhaus (CDU) kündigte ebenfalls an, dass der Bundestag nach Monaten außerordentlicher Verordnungen ein Mitspracherecht bei Corona-Entscheidungen haben wolle.
Die Kritik am geringen Einfluss der Parlamente bei Entscheidungen über die Corona-Maßnahmen wurde unter anderem dadurch verursacht, dass Spahn die Sonderrechte, die ihm der Bundestag im März eingeräumt hatte, erweitern will. Bisher sind sie auf März 2021 beschränkt.
Der Gesetzentwurf besagt nun, dass frühere Vorschriften „konsolidiert“ werden sollten, „sofern dies notwendig ist, um die Bevölkerung vor dem Risiko schwerer Infektionskrankheiten zu schützen“. Eine Sprecherin des Ministeriums lehnte es ab, sich auf der Bundespressekonferenz am Montag zu der Frage zu äußern, was dies konkret bedeutet.
Spahn verteidigte die Ausweitung der von ihm gewünschten Sonderrechte. „Es ist nicht willkürlich oder zufällig, dass es relevante Optionen für die Bundesregierung, den Bundesminister oder die Länder gibt, aber dies sind Rechtsgrundlagen, die vom Bundestag eingerichtet wurden“, sagte Spahn am Dienstag gegenüber dem Morgenmagazin.
Auf die Frage, warum die allgemeinen Bedingungen vom Bundestag nach der akuten Übergangssituation nicht wieder auferlegt werden sollten, sagte Spahn: „Sie werden dies auch weiterhin tun, wie es in unserem Infektionsschutzgesetz für den Bundestag der Fall wäre, um die Regeln festzulegen. Was wir standardisieren und übrigens auf eine bessere Rechtsgrundlage stellen wollen, auf eine klarere Rechtsgrundlage – das fordern auch die Abgeordneten zu Recht – sind Einwanderungsbestimmungen. „Das Thema Einwanderung kann nur von der Bundesregierung geregelt werden und sollte von den 16 Bundesländern nicht anders behandelt werden.“ Das sieht der Gesetzentwurf vor „, sagte Spahn.
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