Das Bundesinnenministerium schlägt vor, Zuwanderern die Beantragung von Aufenthaltstiteln mit verlängerter Geltungsdauer zu ermöglichen
Bundesinnenministerin Nancy Visser hat dem Staat vorgeschlagen, mit der „Duldung“ eine neue Aufenthaltsregelung für Einwanderer umzusetzen, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben.
Laut Info Migranten reichte Weisser dazu einen 20-seitigen Gesetzentwurf ein. Wenn das neue Gesetz verabschiedet wird, können Migranten, die derzeit in Deutschland leben, einen langfristigen Aufenthalt beantragen und sich legal aufhalten, berichtet SchengenVisaInfo.com.
Dieses spezielle von Faeser vorgeschlagene Gesetz ist Teil eines Pakets, das mehrere Einwanderungsvorschläge enthält. Er versprach, diese Vorschläge noch vor der Bundestagspause für die Sommerpause bekannt zu geben.
Informationseinwanderer machen deutlich, dass über diese verschiedenen Vorschläge zu Beginn des Herbstes abgestimmt wird.
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzentwurf denjenigen zugute kommt, die keinen internationalen Schutz erhalten haben oder abgelehnt wurden, aber die von den deutschen Behörden ausgestellte sogenannte „Duldung“ besitzen.
Dieselbe Quelle gibt an, dass die Duldung eine befristete Aufenthaltserlaubnis ist. Bei einem solchen Dokument handelt es sich nicht um einen eigentlichen Aufenthaltstitel, sondern um einen Aufenthaltstitel, der es Zuwanderern ermöglicht, sich legal und befristet in Deutschland aufzuhalten.
Duldung wird Einwanderern ausgestellt, denen die volle Aufenthaltserlaubnis für internationalen Schutz verweigert wurde. Teilweise wird auch Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht rückgeführt werden können, eine Duldung ausgestellt. Außerdem wird das Dokument Schwangeren oder solchen, die sich zu Studienzwecken in Deutschland aufhalten, ausgestellt.
Darüber hinaus kann Duldung auch an Personen ausgestellt werden, die abgeschoben werden müssen. Das Dokument wurde nur für kurze Zeit ausgestellt. Allerdings können Zuwanderer gleichzeitig mehrere Duldungen erhalten, die es ihnen ermöglichen, länger als fünf Jahre in Deutschland zu leben oder zu arbeiten.
Die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für diese Personengruppen erfolgt, nachdem die deutschen Behörden anerkannt haben, dass Menschen, die sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten, das Recht haben sollten, ihr Leben langfristig zu planen.
Im Einklang mit den neuen Regeln erhalten Zuwanderer laut Berliner Zeitung zunächst nur eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. Nach Ablauf dieser Frist müssen Zuwanderer nachweisen, dass sie Deutsch lernen. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, sich finanziell selbst zu versorgen.
Am Ende des Verfahrens kann Zuwanderern eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, sofern sie die beiden oben genannten Kriterien erfüllen.
Es wird geschätzt, dass mehr als 100.000 Zuwanderer im Rahmen dieses Programms seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben.
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