November 22, 2024

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Das deutsche Gericht verweist einen Angreifer der Hamburger Synagoge auf eine psychiatrische Klinik Nachrichten | DW

Das deutsche Gericht verweist einen Angreifer der Hamburger Synagoge auf eine psychiatrische Klinik  Nachrichten |  DW

Ein deutsches Gericht stellte am Freitag fest, dass ein 29-Jähriger nicht rechtlich für einen scheinbar antisemitischen Angriff auf eine Synagoge im vergangenen Jahr verantwortlich gemacht werden kann.

Während der Vorfall ein „gezielter Angriff auf eine Person jüdischer Religion“ war, leidet der Angreifer an paranoider Schizophrenie und wurde laut einem Hamburger Gericht von religiösen Wahnvorstellungen getrieben.

Die Richter ordneten an, dass ein in Kasachstan geborener deutscher Staatsbürger dauerhaft psychologisch betreut wird.

Was ist während des Synagogenangriffs passiert?

Im Oktober 2020 trug der Angreifer eine Militäruniform und fuhr mit dem Taxi zu einer Synagoge in Hamburg.

Dort angekommen zielte er auf einen 26-jährigen Studenten, der Yarmulk trug, und schlug ihm mit einer Schaufel auf den Kopf. Das Opfer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht, aber es gelang ihm zu überleben. Der Angreifer wurde schnell festgenommen.

Was haben die Untersuchungen ergeben?

Die Ermittler fanden in einer seiner Taschen eine Zeichnung eines Hakenkreuzes.

Nach Angaben des Gerichts trug der Verdächtige sie, weil seine Mutter glaubte, sie würde ihn vor seinen Wahnvorstellungen schützen. Mutter beschrieb das Hakenkreuz als Symbol der Sonne.

Das Gericht fand keine Beweise, die den Angreifer mit einer rechtsextremen Bewegung in Verbindung brachten. Es wird angenommen, dass er selbst gehandelt hat.

Während des Prozesses weigerte sich der 29-Jährige, sich zu dem Fall zu äußern. Er lehnte auch eine psychologische Bewertung ab, da der Experte für psychische Gesundheit seine Schätzung auf der Grundlage der Krankenakte des Mannes und seiner WhatsApp-Nachrichten vorlegte.

Bei der Bekanntgabe der Entscheidung am Freitag bestätigten Richter Birgit und Weetas, dass der Angreifer „eine psychisch kranke Person ist, die alleine handelt“ und dass er eine Gefahr für andere bleibt. Sein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik wird jährlich überprüft.

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dj / rt (dpa, AP, AFP, KNA, EPD)

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