Der Bundesgerichtshof beschränkt Ansprüche auf Ölkläger VW | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen
Status: 17. Dezember 2020 21:13
Die BGH hat entschieden: Die Verjährungsfrist für den VW-Abgasskandal ist Ende 2018 gekommen. Kunden, die ihr Dieselfahrzeug ab 2019 gekauft haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Der Bundesgerichtshof hat die Gruppe der Entschädigungsberechtigten im VW-Ölskandal eingegrenzt. Die Richter in Karlsruhe haben am Donnerstag entschieden, dass die nach 2018 eingereichten Gerichtsverfahren verjährt sind. Sie begründeten dies damit, dass die illegale Hafttechnologie bereits 2015 bekannt geworden war. Die dreijährige Verjährungsfrist lief Ende 2018 aus.
Etwa 9.000 Einzelversuche sind noch offen
Verbraucheranwälte und Anwälte des Klägers hatten argumentiert, dass die Frist erst ein oder zwei Jahre später hätte beginnen dürfen, als die Medien ausführlich über die Manipulation berichteten. Nach Angaben von VW sind noch rund 9.000 Verfahren anhängig, in denen erst 2019 oder 2020 Klage eingereicht wurde. Nach dem Urteil des BGH werden diese Klagen heute von den Gerichten nicht mehr akzeptiert.
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