Der Bundesrat hat zugestimmt, 15 % der Flächenbegrenzungen für schwimmende PV-Anlagen aufzuheben
23. Mai (jetzt Erneuerbare) – Der Bundesrat hat sich in Vertretung der 16 Bundesländer darauf geeinigt, die 15-Prozent-Obergrenze für schwimmende PV-Anlagen in geplanten künstlichen Seen in einem Gesetzentwurf aufzuheben.
Eine Einschränkung des Gesetzentwurfs besagt, dass schwimmende PV-Anlagen nicht mehr als 15 % der Fläche eines künstlichen Sees wie Baggersee einnehmen dürfen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie des Landes Baden-Württemberg teilte am Montag mit, der Vorschlag zur Abschaffung des Grenzwerts komme aus Nordrhein-Westfalen und werde von der Mehrheit der Länder unterstützt.
Das Potenzial schwimmender PV-Anlagen solle besser ausgeschöpft werden, da diese Art von Anlagen den Vorteil biete, Regionen für die Energieübertragung zu nutzen, ohne mit auf dem Boden installierten Windrädern oder Solarkraftwerken zu konkurrieren, sagte die baden-württembergische Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker.
Um die von der Bundesregierung gesetzten Erneuerbare-Energien-Ziele zu erreichen, müsse die Solarenergie laut Baden-Württemberg nicht nur im Baubereich, sondern auch an Land deutlich ausgebaut werden. Die geplante Flächenbegrenzung von 15 % lässt Bedenken aufkommen, dass das derzeitige Ausbaupotenzial der Floating PV nicht ausreichend ausgeschöpft wird.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt jedoch die geplante Einschränkung, dass schwimmende PV-Anlagen nur auf künstlichen Seen oder stark veränderten Gewässern wie Baggerseen installiert werden dürfen, um negative Umweltauswirkungen zu verhindern.
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