Der deutsche Kulturminister enthüllt Pläne für große Reformen bei der Filmfinanzierung Nachricht
Claudia Roth, die deutsche Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM), hat ihren lang erwarteten Plan zur Reform des Filmfinanzierungssystems des Landes vorgestellt, der unter anderem einen Steueranreiz von 30 % und eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Unternehmen vorsieht.
Die Änderungen des aktuellen Filmgesetzes (FFG) sollen nach der Verabschiedung durch den Bundestag Anfang 2025 in Kraft treten.
Mit den Vorschlägen würde der Auftrag der Filmförderungsanstalt (FFA) erweitert, das Filmfinanzierungsprogramm zu überwachen, das jetzt vom Ministerium Roth verwaltet wird. FFA-Fördermittel werden künftig automatisch für Produktion, Vertrieb und Ausstellung bereitgestellt. Derzeit werden Förderentscheidungen von Auswahlgremien getroffen.
Ein Vorschlag zur Einführung eines Steueranreizsystems für High-End-Film- und Serienproduzenten sowie Produktionsdienstleister wie Filmstudios würde unterdessen einen automatischen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % auf deutsche Ausgaben einführen.
Dieses Anreizsystem ersetzt den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den Deutschen Spielfilmfonds (GMPF), die im Jahr 2023 zusammen rund 166 Millionen Euro zur Förderung deutscher und internationaler Projekte bereitgestellt haben. Sie haben internationale Projekte wie die Nicole-Kidman-Serie unterstützt . Neun vollkommen Fremde und Joshua Oppenheimer das Ende Neben Berlinale-Titeln wie Julia von Heinz Schatz, Sulin Youssef Gewinner Und Asli Ozarslan beigefügt.
Im Gegensatz zum DFFF und GMPF wird das Budget des Anreizplans nicht begrenzt. Dies würde Deutschland in eine Wettbewerbssituation mit anderen Ländern wie Spanien, Ungarn und Österreich versetzen, deren Steueranreize sehr erfolgreich dabei waren, internationale Produktionen für Dreharbeiten in ihren Ländern zu gewinnen.
Ein zentrales Element der Umstrukturierung des deutschen Filmfinanzierungssystems durch Minister Roth zur Ankurbelung des heimischen Produktionssektors besteht darin, Streaming-Unternehmen und andere Video-on-Demand-Dienste zu verpflichten, 20 % ihres in Deutschland erzielten Umsatzes in europäische audiovisuelle Produktion zu reinvestieren. 70 % davon werden für die Produktion in deutscher Originalsprache ausgegeben.
Im Übrigen wird die BKM-Förderung von Filmnachwuchsprojekten nun zentral in die Hände des Kuratoriums junger deutscher Film gelegt, dessen Schwerpunkt auf Erst-, Zweit- und Kinderfilmen liegt.
Als weitere Neuerung wird für die neue FFG die Einrichtung eines FFA Diversity Advisory Council vorgeschlagen.
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