November 9, 2024

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Der US-Drohnenstreikfall wurde beim obersten deutschen Gericht angefochten

Der US-Drohnenstreikfall wurde beim obersten deutschen Gericht angefochten

Zwei jemenitische Männer, die behaupten, ihre Verwandten seien bei einem US-Drohnenangriff getötet worden, haben beim deutschen Obersten Gericht Berufung eingelegt und ein Verbot der Nutzung der südwestlichen Frankfurter Basis durch das US-Militär zur Kontrolle solcher Angriffe gefordert. Er sagte Dienstag.

Die Berufung wurde vom Europäischen Zentrum für Verfassung und Menschenrechte im Namen der Jemeniten eingereicht, die behaupten, ihre Verwandten seien 2012 bei einem Drohnenangriff getötet worden, dem jüngsten Kapitel eines seit Jahren tobenden Rechtsstreits.

Dies geschah, nachdem ein Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr die Entscheidung des Münsterner Verwaltungsgerichts von 2019 geschwächt hatte, wonach die Bundesregierung teilweise dafür verantwortlich ist, dass Drohnenangriffe auf den US-amerikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein im Einklang mit dem Völkerrecht durchgeführt werden. Das Münstergericht lehnte es ab, das von Menschenrechtsaktivisten geforderte Verbot anzuordnen.

Im Berufungsverfahren gegen 2020 entschied das Bundesgericht in Leipzig, dass die deutsche diplomatische Kommunikation mit den Vereinigten Staaten über die Streiks unabhängig vom Völkerrecht angemessen sei.

Die Leipziger Richter stellen fest, dass die Bundesregierung einige Schritte unternommen hat, um das Problem in ihren Mitteilungen anzugehen, indem sie sich bei Washington um Zusicherungen bemüht hat. Dies zeigt, dass Berlin sich bemüht hat, den Schutz der Rechte der Kläger zu gewährleisten.

Mit dem Leipziger Urteil wurde ein Urteil des Untergerichts aus dem Jahr 2015 wieder eingeführt, mit dem festgestellt wurde, dass Deutschland seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und zu seinen Rechten gehört, ein Gleichgewicht zwischen ihm und „den Interessen der Außenpolitik und der Verteidigung“ herzustellen.

Das US-Militär sagte, Rammstein werde verwendet, um „die Planung, Überwachung und Bewertung der zugewiesenen Luftwaffenmissionen in Europa und Afrika auf operativer Ebene durchzuführen“, aber nicht, um Drohnen zu starten oder zu betreiben, die an „Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung“ beteiligt sind.

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In seiner Entscheidung von 2019 sagte das Verwaltungsgericht Münster, die verfügbaren Beweise deuten darauf hin, dass Al-Qaida weiterhin eine „zentrale Rolle“ bei der Übermittlung von Flugsteuerungsdaten spielt, die bei bewaffneten Drohnenangriffen im Jemen verwendet werden.

Ein Leipziger Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall keine direkte Verbindung zu Deutschland besteht, und führte die Bereitstellung technischer Abschiebemöglichkeiten als unzureichend an.

Das Europäische Zentrum für Verfassung und Menschenrechte erklärte in einer Erklärung, dass die Berufung der Entscheidung des Gerichts für 2020 beim Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass das Untergericht „die deutsche Regierung hätte verpflichten müssen, mehr zu tun, um das Recht der Kläger auf Leben zu schützen.“ „“

Darüber hinaus sagte die Gruppe, dass die Berufung argumentiert, dass Ramsteins Bedeutung für US-Drohnenangriffe im Jemen „weitaus größer ist als vom Gericht angenommen“ und dass das Gericht das Ausmaß der Behauptung, dass die Streiks gegen das Völkerrecht verstoßen, „nicht angemessen bewertet“ habe.

Es war nicht sofort klar, wann das Bundesverfassungsgericht die letzte Berufung anhören würde.

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