Dezember 27, 2024

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Deutsche Gerichte korrigieren Asylentscheidungen nach dem Skandal von 2018

Im Jahr 2018 wurde das Deutsche Asylamt (BAMF) dafür kritisiert, dass es mehrere positive Asylentscheidungen falsch getroffen hatte. Jetzt haben deutsche Gerichte zugunsten von 66 Flüchtlingen entschieden, deren positive Asylentscheidungen aufgehoben wurden.

Deutsche Verwaltungsgerichte haben zugunsten von 66 Flüchtlingen entschieden, nachdem sie Klage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingereicht hatten. Sie appellierten, positive Asylentscheidungen zurückzuziehen.

Dies ging aus den am Mittwoch (16. Februar) veröffentlichten Zeitungen der Funk Media Group hervor, in denen eine Antwort der Bundesregierung auf eine Untersuchung der linken Fraktion zitiert wurde.

Diese Entscheidungen kommen fast drei Jahre, nachdem ein Asylverfahren in der deutschen Zweigstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Skandal ausgelöst hat.

In diesen neuen Urteilen haben die Richter in 66 seit 2018 eingereichten Fällen den Flüchtlingsschutzstatus wiederhergestellt. Darüber hinaus wurden 11 Klagen aus unbekannten Gründen eingestellt. In nur zehn Fällen wiesen die Gerichte die Klage gegen die Beendigung des Schutzstatus ab.

Die Verfahren in der BAMF-Niederlassung in Bremen, Norddeutschland, sorgten 2018 in ganz Deutschland für Schlagzeilen. Der Niederlassung wurde vorgeworfen, fälschlicherweise mehrere positive Asylentscheidungen getroffen zu haben.

184 Klagen

Nach Angaben des Innenministeriums wurden insgesamt 184 Klagen eingereicht. Fast die Hälfte dieser Fälle (91) wurde von den Gerichten nicht entschieden. Sechs Fälle wurden 2017 entschieden.

Nachdem die Vorwürfe aufgedeckt worden waren, prüfte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehrere Asylanträge, die bereits intern entschieden worden waren. Laut der Funk Media-Gruppe hatte das Innenministerium 213 Maßnahmen anerkannt, „die Voraussetzungen für den Rückzug waren gegeben, wenn die Anerkennungsbescheinigung falsch ausgestellt wurde“.

Der D-Link-Abgeordnete Ullicke kommentierte die Urteile und sagte, dass die Bremer Niederlassung des BAMF die Asylanträge „korrekt und legal“ entschieden habe.

Gilbaki sagte, der Rückzug dieser Geständnisse sei wiederum „falsch und rechtswidrig“. Die „überwiegende Mehrheit“ der umstrittenen Schutzzuschüsse wurde laut Gilbkey bestätigt, wie Informationen der Bundesregierung zeigen.

Mit KNA

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