Deutschland arbeitet daran, die Abschiebung von Einwanderern zu vereinfachen
Die deutsche Koalitionsregierung hat einige Maßnahmen beschlossen, die es den Landes- und Kommunalbehörden erleichtern sollen, einige Migranten, die illegal ins Land eingereist sind, zurückzuschicken.
Laut SchengenVisaInfo.com stellte die deutsche Innenministerin Nancy Weisser Anfang dieser Woche den neuen Entwurf des Einwanderungsgesetzes des Landes vor. Die Ministerin sagte, dass jeder, der kein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe, das Land verlassen müsse.
Wie die DW erklärte, würde der Gesetzentwurf den deutschen Behörden die Befugnis geben, die Rückführung von Migranten zu erzwingen, die als gefährlich eingestuft werden, etwa Menschenschmuggler und Kriminelle.
Darüber hinaus umfasst das Maßnahmenpaket auch eine Verlängerung der zulässigen Haftdauer für als gefährlich eingestufte Personen von zehn Tagen auf 28 Tage. Diese Verlängerung ist vorgesehen, um den Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung der Abschiebung zu geben.
Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs sagte Minister Weiser, dass Deutschland seiner humanitären Verantwortung gegenüber 1,1 Millionen ukrainischen Flüchtlingen und Schutzsuchenden aus anderen Regionen bereits jetzt nachkomme.
Das ist eine enorme Anstrengung – insbesondere von unseren Gemeinden, aber auch von unserer gesamten Gemeinde. Um dies zu gewährleisten und das Grundrecht auf Asyl zu schützen, müssen wir gleichzeitig die irreguläre Migration deutlich reduzieren. Wer kein Bleiberecht in Deutschland hat, muss unser Land wieder verlassen.
Wie Minister Weiser mitteilte, ist die Zahl derjenigen, die kein Bleiberecht auf deutschem Boden haben, in diesem Jahr bisher deutlich gestiegen. Dabei zeigte sich auch, dass die Zahl der Rückkehrer in diesem Jahr bereits um 27 Prozent höher ist als im Vorjahreszeitraum.
Angesichts dieser großen Zahl an Rückkehrern betonte Minister Weiser, dass dringender Veränderungsbedarf bestehe.
Ziel ist es, die Rückführungsmöglichkeiten in einem breiten Spektrum von Fällen zu verbessern und eine konsequentere und schnellere Ausweisung und Abschiebung gefährlicher Krimineller und Straftäter zu ermöglichen, als dies derzeit gesetzlich möglich ist.
Im Rahmen der Maßnahmen des sogenannten „Rückführungspakets“ will das Ministerium den Behörden das Recht einräumen, auch Wohnungen illegal im Land aufhältiger und als gefährlich eingestufter Personen zu durchsuchen, nach Dokumenten zu suchen und deren Klärung zu ermöglichen Identität.
Darüber hinaus ist es der Polizei in Wohngemeinschaften gestattet, andere Räume als das Schlafzimmer der betreffenden Person zu betreten.
Auch für die Inhaftierten und Ausreisepflichtigen werden keine Abschiebungen angekündigt. Damit entfällt die einmonatige Kündigungsfrist für Abschiebungen.
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