Dezember 23, 2024

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Deutschland erwägt, den Jugendflügel der Partei Alternative für Deutschland als „extremistisch“ einzustufen

Deutschland erwägt, den Jugendflügel der Partei Alternative für Deutschland als „extremistisch“ einzustufen

Der deutsche Geheimdienst könnte den Jugendflügel der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland als extremistische Bewegung einstufen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Urteil am Montag gefällt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden, da die Partei Alternative für Deutschland und ihre Jugendorganisation dagegen Berufung bei einem Oberlandesgericht im Bundesland Nordrhein-Westfalen, dem Sitz der Stadt Köln, einlegen können.

Zuvor hatten die deutschen Geheimdienste Al-Shabaab als Verdachtsfall eingestuft.

Eine Berufung gegen diese Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht Köln ab. Im nächsten Fall wird das Oberste Verwaltungsgericht diesen Fall Mitte März verhandeln.

Im April 2023 gaben die Geheimdienste bekannt, dass es Hinweise darauf gebe, dass die Junge Alternative (JA), die Jugendorganisation der AfD, Beweise für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Plattform gesammelt habe.

Young Alternative wird daher als bestätigte rechtsextreme Organisation eingestuft und behandelt. Dagegen legten AfD und JA im Juni 2023 Beschwerde ein und legten Eilbeschwerde gegen die Einstufung ein.

Das Verwaltungsgericht Köln wies die Eilbeschwerde zurück.

Das Gericht stellte fest, dass die nachrichtendienstliche Überwachung keine Maßnahme darstelle, „die sich gegen die Existenz der AfD richtet, sondern der Aufklärung dient, ob die Partei – oder in diesem Fall ihre Jugendorganisation – verfassungswidrige Ziele verfolgt.“

Die Annahme einer solchen Untersuchung ist in der Verfassung vorgeschrieben. Das Gericht erklärte, dass es sich im vorliegenden Fall bei der Army of Justice eindeutig um eine extremistische Organisation handele.

„Die tatsächlichen Anzeichen verfassungswidriger Bestrebungen sind seit dem Gerichtsurteil vom 8. März 2022, in dem soziale Gerechtigkeit als Verdachtsthema benannt wurde, deutlicher geworden.“

Die Jugendorganisation vertritt weiterhin das Konzept der Ethnizität. Der Ausschluss „ethnischer Ausländer“ sei ein zentraler Gedanke des Common Equity Act und damit ein Verbrechen gegen die Menschenwürde, erklärte das Gericht in seiner 70-seitigen Entscheidungsbegründung.

Darüber hinaus kennt das Grundgesetz keinen Begriff von Ethnizität, der ausschließlich auf Rassenkategorien beruht.

„Darüber hinaus betreibt JA weiterhin weit verbreitete Hetze gegen Ausländer und insbesondere gegen den Islam und Muslime. Asylbewerber und Einwanderer werden im Allgemeinen verdächtigt und herabgesetzt. Einwanderer werden im Allgemeinen als Parasiten, Kriminelle oder auf andere Weise verunglimpft“, sagte sie schrieb. Das Gericht „in einer Weise, die ihre Menschenwürde missachtet.“

JA verstößt auf allen politischen Ebenen gegen die Prinzipien der Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland sei gleichbedeutend mit diktatorischen Regimen, „insbesondere dem NS-Regime und der ehemaligen DDR“.

Bundesinnenministerin Nancy Weser sagte, die Bestätigung der Einstufung der jüdischen Gruppe als rechtsextremistisch durch das Verwaltungsgericht Köln zeige, dass die rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz der Demokratie wirksam seien.

„Die heutige Entscheidung zeigt deutlich, dass wir es mit massiver Menschenverachtung, Rassismus, antimuslimischem Hass und Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben“, sagte sie am Dienstag nach Angaben ihres Ministeriums.

„Dagegen werden wir weiterhin mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen.“

Nachrichtendienstchef Thomas Haldenwang sieht sich in der Ablehnung des Eilantrags der AfD und der Parteijugend in seiner Einschätzung bestätigt.

„Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln“, sagte Haldenwang der Deutschen Presse-Agentur. „Er bestätigt [intelligence services] Einstufung der Jungen Alternative als nachweislich extremistische Organisation.

Tausende Menschen haben in den vergangenen Wochen gegen Rechtsextremismus und die Alternative für Deutschland (AfD) demonstriert.

Die Welle der Proteste brach aus, nachdem aus Medienberichten hervorging, dass sich AfD-Funktionäre im November in Potsdam an einem privaten Treffen mit Rechtsextremisten beteiligt hatten, um über Strategien zur Ausreise von Migranten zu diskutieren.

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