Deutschland fördert mit neuem Gesetz Investitionen von Immobilienfonds in erneuerbare Energiequellen | Nachricht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dazu beitragen soll, Investitionen offener Immobilienfonds in erneuerbare Energiesysteme mit Immobilienbezug zu fördern.
Dem Vorschlag zufolge würde das Zukunftsfinanzierungsgesetz im Falle seiner Verabschiedung offenen Fonds das Recht einräumen, Immobilien zu kaufen und zu verwalten, die erneuerbare Energien für Systeme wie Strom und Verkehr nutzen.
Die Gesetzgebung würde es Fonds erleichtern, in erneuerbare Energiesysteme zu investieren, die mit Immobilien verbunden sind, um den CO2-Fußabdruck von Vermögenswerten zu verringern, heißt es im Gesetzentwurf.
Die derzeit geltenden Gesetze verbieten Offenen Immobilienfonds in Deutschland, ausschließlich Immobilien mit erneuerbaren Energieanlagen zu besitzen. Offene Fonds dürfen jedoch derzeit ein Portfolio mit einigen erneuerbaren Energiesystemen wie Solarenergie besitzen.
Nach Angaben der Regierung werden Immobilientreuhänder künftig zunehmend vom Erwerb moderner oder renovierter Gebäude ausgeschlossen, wenn sie solche Anlagen, die nicht oder nicht ausschließlich der Immobilienverwaltung dienen, nicht übernehmen dürfen.
Künftig werden nur noch Dächer für Solarenergie genutzt. Laut Regierungskoalitionsvereinbarung wird diese Verschiebung für neue Gewerbebauten und Basis für neue Privatbauten verpflichtend sein.
Als Reaktion auf den Vorschlag der Regierung erklärte der Bundesverband der deutschen Fondswirtschaft (BVI), dass das vorgeschlagene künftige Finanzierungsgesetz es deutschen Fonds ermöglichen würde, sich aktiv am Übergang zu einer grüneren Wirtschaft im Energiesektor zu beteiligen.
„Obwohl das geplante Gesetz eine Erhöhung der Grenzwerte für Solarenergie vorsieht, reichen die Mittel nicht aus, um deren Potenziale ausschöpfen zu können.“ [investments in] „Solarenergiesysteme“, fügte BVI hinzu.
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