Deutschland führt ab Oktober eine Maskenpflicht ein, auch für Flugreisen
Deutschland hat den ersten Schritt zur Verschärfung der nationalen Coronavirus-Beschränkungen unternommen, um eine Infektionswelle im Herbst und Winter zu verhindern, unter anderem durch einen Vorschlag an die Regierung, Masken für alle obligatorisch zu machen.
In einer Pressemitteilung der vergangenen Woche hat das Gesundheitsministerium des Landes zusammen mit dem Justizministerium einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der gesetzlichen Grundlage zur Bekämpfung der Pandemie, vorgelegt.
„Herbst und Winter sind mit einem saisonalen Anstieg der erwarteten COVID-19-Fälle verbunden – und mit einer erhöhten Belastung des Gesundheitssystems und anderer kritischer Infrastrukturen. Daher sind modifizierte Kommunikationsregeln erforderlich. Der Vorschlag sieht eine an die Situation vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 angepasste Rechtsgrundlage vor“, heißt es in der Pressemitteilung.
Das Gesundheitsministerium stellt klar, was das Gesetz beinhaltet, und stellt in seiner Erklärung fest, dass, wenn Deutschland den Vorschlag annimmt, Masken im Luftverkehr und im öffentlichen Fernverkehr obligatorisch werden, berichtet SchengenVisaInfo.com.
Gleichzeitig bleiben Masken und negative COVID-19-Testergebnisse für den Zugang zu Krankenhäusern, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten obligatorisch.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Patienten, deren Behandlung das Tragen einer Maske verhindert. Wohingegen die Befreiung von der Testpflicht neu geimpft und neu vom Virus genesen ist.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kommentierte den Vorschlag, dass sich Deutschland in diesem Winter besser auf das Coronavirus vorbereiten müsse, und betonte, dass die Änderungen des IfSG dies ermöglichen würden, da sie die Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, Tests und Konzepten umfassen Behandlung und vorbeugende Maßnahmen zum doppelten Schutz der am stärksten gefährdeten Gruppen.
„Mit diesem IfSG-Phasenmodell geben wir Bund und Ländern rechtssichere Instrumente zur Seuchenprävention an die Hand. Dazu gehören die flächendeckende Verwendung von Masken und das gezielte Testen von besonders gefährdeten Personen. Ab dem 1. Oktober können Staaten die Maskenpflicht in Innenräumen anwenden. Wenn es die Situation erfordert, gilt auch bei Outdoor-Veranstaltungen eine Maskenpflicht, auf öffentlichen Plätzen gibt es Obergrenzen“ und fügte hinzu, dass die Epidemie nur gemeinsam überwunden werden könne.
Über den Vorschlag soll nach Angaben des Ministeriums im August im Bundeskabinett entschieden werden.
Wenn der Vorschlag angenommen wird, werden Masken im Luft- und öffentlichen Fernverkehr obligatorisch. Es bleibt den Bundesländern überlassen, ob sie strengere Beschränkungen durchsetzen wollen, etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Außerdem hat es Tests in einigen Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Haftanstalten und Kinderheimen sowie Schulen und Kindertagesstätten zur Pflicht gemacht.
Die Bundesländer können auch für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Abstandspflicht von 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie Höchstgrenzen für Personen festlegen.
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