September 19, 2024

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Deutschland geht hart gegen Kryptowährungs-Geldautomaten vor und beschlagnahmt 28 Millionen US-Dollar

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Deutschland geht hart gegen Kryptowährungs-Geldautomaten vor und beschlagnahmt 28 Millionen US-Dollar

Am 20. August beschlagnahmte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 13 nicht lizenzierte Kryptowährungs-Geldautomaten an 35 verschiedenen Standorten.

Laut einem Bericht von ReutersDiese Aktion wurde mit Unterstützung der Bundespolizei und der Deutschen Bundesbank durchgeführt und führte zur Beschlagnahmung von 28 Millionen US-Dollar Bargeld.

In dem Bericht gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an, dass diese Geräte betrieben wurden, ohne dass die erforderlichen Genehmigungen gemäß Artikel 32 des Bankengesetzes eingeholt wurden. Die Regulierungsbehörde betonte, dass unregulierte Geräte für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden könnten. Die betreffenden Geldautomaten hielten sich nicht an die Regeln zur Überprüfung der Kundenidentität, die für die Verhinderung von Finanzkriminalität von entscheidender Bedeutung sind.

Diese Maßnahme erfolgt, da die Zahl der Bitcoin-Geldautomaten weltweit in letzter Zeit zurückgegangen ist. Im Juli sank die Zahl der Bitcoin-Geldautomaten um 440, weitere 173 waren bis Anfang August verschwunden.

Ein Teil dieses Rückgangs ist auf rechtliche Schritte in den Vereinigten Staaten gegen Unternehmen wie Bitcoin of America zurückzuführen, die Probleme hatten, weil sie ohne entsprechende Lizenzen operierten.

Darüber hinaus ist der Schritt Deutschlands Teil einer globalen Anstrengung, den Kryptowährungsmarkt besser zu kontrollieren. Beispielsweise gab die Kryptowährungsbörse Binance kürzlich bekannt, dass sie im ersten Halbjahr 2024 mehr als 2,4 Milliarden US-Dollar im Zusammenhang mit Betrug eingefroren hat.

Durch die Abschaffung dieser nicht lizenzierten Geräte möchte Deutschland die Rechtmäßigkeit und Sicherheit aller Kryptowährungstransaktionen gewährleisten. Wer ohne Lizenz handelt, kann mit schweren Strafen rechnen, darunter auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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