Deutschland: Mehr finanzielle Autonomie für Kommunen trotz Einhaltung hoher Standards der Kommunaldemokratie erforderlich, heißt es in neuem Bericht des Europarates an den Kongress
Bericht genehmigt Der Europarat der Gemeinden und Regionen begrüßt am 22. März 2022 durch den Europarat die „hohen Standards“ der kommunalen Demokratie und einen „entwickelten Rechtsrahmen“, der alle Aspekte der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland abdeckt. Der Bericht hebt insbesondere das hohe Maß an gerichtlichem Rechtsschutz sowie das breite Aufgabenspektrum und die regulatorische Unabhängigkeit deutscher Kommunen hervor.
Die Berichterstatter Konstantinos Kokas (Griechenland, EVP/CCE) und Jani Koko (Finnland, SOC/G/PD) wiesen jedoch auf die eingeschränkte finanzielle Autonomie der Kommunalbehörden aufgrund des wachsenden Bedarfs im sozialen Sektor, der Notwendigkeit zur Stärkung der Provinzen ( Kreise) Steuerbehörden und der Mangel an Diversifizierung und Flexibilität in seinem Einnahmesystem.
Der Kongress fordert die deutschen Behörden auf, den Kommunen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, die ihnen die Freiheit geben, diese Mittel auszugeben und die finanzielle Situation der Bundesländer zu überprüfen. Sie fordert auch die Ausweitung ihrer Steuerhoheit und die Nichterhebung entsprechender Steuern zu Lasten der Gemeinden, die zu den Provinzen gehören. Die Verabschiedung spezifischer Kriterien und Standards zur Umsetzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit würde Transparenz in der Finanzierungsrechnung und im gesamten Planungsprozess gewährleisten.
Der Kongress fordert außerdem eine Stärkung der Mitwirkungs- und Anhörungsrechte der kommunalen Selbstverwaltungsverbände auf Bundesebene und fordert die deutschen Behörden auf, das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Mitwirkungsrecht zu unterzeichnen und zu ratifizieren der Kommunen.
Dies ist der zweite Beobachtungsbericht über Deutschland, seit das Land 1988 die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ratifiziert hat. Länder, die die Charta ratifiziert haben, halten sich an ihre Bestimmungen. Die Charta fordert die Einhaltung von Mindestrechten, die das europäische Fundament der kommunalen Selbstverwaltung bilden. Die Konferenz der Gemeinden und Regionen stellt durch ihre Monitoring-Aktivitäten sicher, dass diese Grundsätze eingehalten werden.
Anruf: Panos Cacaviatos, Sprecher/Medienbeauftragter, Direktion Kommunikation, Europarat, Tel. +33 6 98 37 64 04