Deutschland: Neues deutsches Hinweisgeberschutzgesetz
Was Unternehmen erwartet und was jetzt zu tun ist
Knapp
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Nachdem zunächst nicht mit einer Verabschiedung in diesem Jahr gerechnet wurde, wurde der Gesetzentwurf kurzfristig für den letzten Tag des Jahres auf die Tagesordnung gesetzt und in geänderter Fassung verabschiedet den Rechtsausschuss mit Koalitionsmehrheit. Der nächste Schritt ist die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz. Damit ist aber frühestens zur ersten Plenarsitzung im Februar 2023 zu rechnen.
- Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sind verpflichtet, mit Inkrafttreten des Gesetzes ein internes Meldewesen einzurichten. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gilt diese Verpflichtung ab dem 17. Dezember 2023.
- Whistleblower müssen umfassend geschützt werden, insbesondere vor Repressalien. Jegliche Diskriminierung von Hinweisgebern im Zusammenhang mit der Meldung ist untersagt. Die Beweislast liegt bei den Unternehmen.
- Whistleblower können frei wählen, ob sie intern oder extern melden möchten. Veröffentlichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Unternehmensgruppen können eine interne Meldestelle auf Gruppenebene implementieren.
- Unternehmen müssen nun auch Kanäle für die Meldung anonymer Meldungen und die Bearbeitung anonymer eingehender Meldungen bereitstellen – allerdings gilt hier unabhängig von der Unternehmensgröße eine längere Umsetzungsfrist bis 2025.
- Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
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