November 25, 2024

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Deutschland: Reform der Unternehmenssanktionen auf dem Weg

Deutschland: Reform der Unternehmenssanktionen auf dem Weg

Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, dessen Rechtssystem keine gemeinsame strafrechtliche Verantwortlichkeit anerkennt. Gegen Unternehmen, die möglicherweise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen haben, steht derzeit nur ein Rechtsinstrument zur Verfügung: die Verhängung von Bußgeldern als Instrument des Ordnungswidrigkeitengesetzes.

Allerdings diskutiert der Gesetzgeber in Deutschland seit einiger Zeit intensiv darüber, ob und wie Unternehmen, die in Deutschland Straftaten begehen, härter bestraft werden sollten.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde das Deutsche Unternehmensstrafgesetzbuch mit dem Ziel der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ausgearbeitet. Zu seinen Bestimmungen gehören die folgenden:

  • Die Staatsanwaltschaft wird verpflichtet, alle Straftaten im Zusammenhang mit einem Unternehmen zu untersuchen
  • Das Gesetz erstreckt sich auf im Ausland begangene Straftaten
  • Die Rechtsfolgen werden stark verschärft
  • Ein System zur Überwachung der Einhaltung wird eingeführt
  • Das Gesetz sieht Sanktionserleichterungen vor, wenn das Unternehmen eine unabhängige interne Untersuchung durchführt und umfassend und kontinuierlich mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.

Diese Form des CPC schlug jedoch fehl.

Im September 2021 fanden in Deutschland Wahlen statt. Der im November 2021 zwischen SPD, FDP und Grünen ausgehandelte Koalitionsvertrag setzt erneut Unternehmenssanktionen auf die Tagesordnung. Der Koalitionsvertrag scheint auf die weit verbreitete Kritik am Vorgängerentwurf des Unternehmensstrafgesetzbuches einzugehen und soll:

  • Schutz ehrlicher Geschäfte vor Konkurrenten, die sich nicht an das Gesetz halten
  • Überprüfen Sie die Regeln für Unternehmensstrafen, einschließlich der Höhe der Strafen
  • Unternehmen mehr Rechtssicherheit in Bezug auf Compliance-Verpflichtungen bieten und
  • Entwicklung eines genaueren Rechtsrahmens für interne Untersuchungen.

Einig sind sich die Koalitionsparteien auch darin, dass der derzeitige Stand des deutschen Rechts, der die Verhängung von Bußgeldern nur über das Ordnungswidrigkeitengesetz zulässt, unzureichend und überholt ist.

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Es bleibt abzuwarten, ob das bestehende Ordnungswidrigkeitenrecht reformiert wird, ob der aktuelle Entwurf in seiner jetzigen Fassung ergänzt oder ob ein neues Gesetz erarbeitet wird. Sicher ist, dass in dieser laufenden Legislaturperiode an den Strafen für Wirtschaftskriminalität festgehalten und ein Plan umgesetzt wird.

Bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags werden voraussichtlich insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Bedingungen, unter denen Unternehmen für Straftaten von Mitarbeitern haften müssen (bislang sah der Entwurf eine automatische Haftung vor)
  • Umfassendes Studium der Compliance-Vorschriften bei der Verhängung und Bewertung von Sanktionen
  • Geben Sie aktive Buße ein – wie in Österreich zum Beispiel
  • Umfassende Unternehmensverteidigungsrechte – insbesondere das Verbot der Beschlagnahme juristischer Korrespondenz und das Recht auf Schweigen sowie Regelungen zur Durchführung interner Untersuchungen, insbesondere um die Einhaltung des Datenschutzrechts, beispielsweise bei der Überprüfung von E-Mails, sicherzustellen und zu etablieren einen angemessenen rechtlichen Rahmen.

In Deutschland tätige Unternehmen sollten diese Entwicklung genau beobachten, um sich auf die entsprechenden Anforderungen des neuen Gesetzes vorzubereiten.

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