Deutschland: Ukrainische Flüchtlinge dürfen in mehr als 50 Gemeinden und Regionen online Aufenthaltsgenehmigungen beantragen
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat bekannt gegeben, dass der mehrsprachige Online-Service zur elektronischen Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge ab sofort auf dem Hilfeportal Germany4Ukraine.de zur Verfügung steht.
In einer Erklärung, die letzte Woche am 29. April veröffentlicht wurde, sagte das BMI, dass die Online-Beantragung in einem Pilotverfahren ermöglicht wurde, das von mehr als 50 deutschen Einwanderungsbehörden aus zehn Bundesländern gestartet wurde, berichtet SchengenVisaInfo.com.
Die Länder, mit denen dieser Online-Dienst ihre Kommunen verbindet, sind: Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Die Online-Anwendung wurde laut BMI in wenigen Wochen unter Beteiligung ukrainischer Kriegsflüchtlinge entwickelt.
Der Online-Antrag für ukrainische Flüchtlinge kann auch verwendet werden, um ihre Anträge in einem zentralen Land zu vervollständigen und mit mehr als 50 Einwanderungsbehörden zu verzweigen. Auch Geflüchtete aus der Ukraine können sich über die Eingabe ihrer Postleitzahl oder Angabe ihres aktuellen Aufenthaltsortes informieren, ob eine digitale Antragstellung an ihrem Wohnort nun möglich ist.
Bundesinnenministerin Nancy Visser kommentierte die Angelegenheit und sagte, Deutschland werde allen Menschen, die aus der Ukraine fliehen, eine zentrale, sichere und digitale Anlaufstelle bieten – von Handy zu Handy auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch.
Mit der Online-Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglichen wir Geflüchteten einen einfachen digitalen Zugang. Mit mehr als 50 Ausländerbehörden in zehn Bundesländern ist dies bereits möglich. Wir laden andere Länder und Bundeskommunen ein, sich schnell an diesem digitalen Angebot zu beteiligen.“ Minister sagte.
BMI wies auch darauf hin, dass ukrainische Flüchtlinge weiterhin befugt sein müssten, ihre Identität zu überprüfen und biometrische Daten erfassen zu lassen.
„Der Online-Service zum Aufenthaltstitel wird vom Ministerium des Innern und für kommunale Angelegenheiten des Landes Brandenburg (MIK) betrieben und ist zentral in Germany4Ukraine integriert Thema des Onlinezugangsgesetzes „Migration und Auswanderung“, Lesen Sie die Aussage.
Außerdem wurde der Online-Aufenthaltstitelservice auch als One-Stop-Service für alles beschrieben, der auch einmal funktioniert und zentral operiert.
Seitens der zuständigen Behörden können sie alle über modulare Schnittstellen an den Dienst angebunden werden, um Doppelarbeit zu vermeiden und den Nutzern trotz dezentraler Zuständigkeiten einen zentralen Zugriff zu ermöglichen.
Außenminister Dr. Markus Richter, Informationschef der Bundesregierung, sagte darüber hinaus, dass die Umsetzung des Online-Services für Aufenthaltstitel einmal mehr beweise, dass das Prinzip „Einer für alle“ der richtige Weg sei, um digitale Dienste in einem umzusetzen freundliche und kooperative Art. Das Beispiel verdeutliche auch, dass die Verwaltung schnell digitalisiert werden könne, wenn die Fach- und IT-Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen zusammenarbeiten.
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