Deutschland: Verbesserung der Abfertigung zur Finanzierung des Vorruhestands | Kleiner
Die Möglichkeit, Rentenbeiträge anstelle von Abfertigungen zu leisten, ist in Deutschland wenig bekannt und daher wenig sinnvoll. Beabsichtigt der Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand zu gehen oder soll die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezielt einen vorzeitigen Übergang in den Ruhestand ermöglichen, können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anstelle von Abfindungen eine attraktive Alternative sein.
Beschäftigte ab 50 Jahren, die eine vorzeitige Pensionierung planen, können auf diese Weise von erheblichen Steuervorteilen und geringeren Rentenkürzungen profitieren.
Grundlage dieser Praxis ist die Vorschrift des Sozialversicherungsgesetzes § 187a SGB VI. Diese Regelung sieht die Möglichkeit vor, Rentenkürzungen infolge vorzeitiger Pensionierung durch freiwillige Einzahlungen bis zum Regelpensionsalter auszugleichen. Werden die Zahlungen direkt vom Unternehmer geleistet, sind sie weitgehend steuerlich absetzbar.
rechtlichen Hintergrund
Beabsichtigen Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, beispielsweise im Rahmen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit, müssen sie lebenslang von ihren Pensionsansprüchen abgezogen werden. Renten können in der Regel bereits ab dem 63. Lebensjahr bezogen werden, also vor dem ordentlichen Rentenalter von 67 Jahren (gestaffelt von 65 bis 67 Jahren bis Jahrgang 1963). Im Gegenzug muss der Arbeitnehmer erhebliche Abschläge von monatlich 0,3 % aus der vorzeitigen Pensionierung bis maximal 14,4 % lebenslang hinnehmen.
Diese Abzüge können durch sogenannte Ausgleichszahlungen auf das Rentenkonto abgemildert oder sogar ganz verhindert werden Deutsche Rentenversicherung Bund (im Folgenden: DRV). Diese Zahlungen können vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber entweder als Einmalzahlung oder in mehreren (auch monatlichen) Raten geleistet werden.
Vorteile: Kontinuitätsrisikodeckung und erhebliche Steuererleichterungen
Ein wichtiger Vorteil von Versorgungsausgleichszahlungen gegenüber einfachen Abfindungen ist ihre zeitliche Nachwirkung. Klassische Abfindungen als Festbetrag sind als Ausgleich für den Vorruhestand zeitlich begrenzt –beliebig. , wird irgendwann verwendet. Dagegen führt die (teilweise) Anrechnung der Abzüge zu einer lebenslangen Erhöhung der gekürzten Rente. Somit sichern Ausgleichszahlungen das Langlebigkeitsrisiko ab.
In der Zwischenzeit sind vom Arbeitgeber gezahlte Rentenzahlungen weitgehend von der Steuer und der Sozialversicherung absetzbar. Ausgleichszahlungen werden nach der sogenannten Fünftelregel besteuert. Arbeitnehmer mit Einkommen nahe oder über dem Steuersatz (2023: zu versteuerndes Jahreseinkommen 62.810 €) profitieren regelmäßig in geringem Umfang oder gar nicht von diesem Steuervorteil. Demgegenüber sind Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers bis zu 50 % der zum Ausgleich zu erwartender Rentenkürzungen erforderlichen Ausgleichssumme steuerlich voll abzugsfähig. Die Höhe dieses Entschädigungsbetrags wird vom DRV im Rahmen des Auskunftsverfahrens berechnet. Abhängig von Ihrer üblichen Rentenhöhe und zu erwartenden Kürzungen kann sie weit über dem 5-stelligen Betrag liegen.
Anwendungsbereiche und Kombination mit anderen Brücken- oder Optimierungstools
Anwendungsgebiete könnten arbeitgeberseitige Vorruhestandsprogramme ebenso sein wie Massenkürzungen von Arbeitnehmern oder individuelle Kündigungsszenarien.
Interessant ist auch die Kombination mit anderen Instrumenten zur Überbrückung der Zeit in den Ruhestand, wie z Konten) oder Arbeitslosengeld beziehen . Auch die Kombination steuerbegünstigter Leistungen mit einer betrieblichen Altersvorsorge kann attraktiv sein.
Was sind die Auszahlungsanforderungen der Rentenversicherung?
Eine Entschädigung kann unter folgenden Bedingungen gezahlt werden:
Der Arbeitnehmer muss:
- mindestens 50 Jahre alt sein (bei berechtigtem Interesse auch jünger)
- Sie sind gesetzlich oder freiwillig bei einer DRV versichert
- Mindestens 35 Jahre DRV-Versicherung bis zum Alter von 63 Jahren.
Informationen zum Verfahren:
- Auskunft über die Höhe der Entschädigung erhält der Arbeitnehmer bei der DRV durch eine Dienstanfrage.
- In der Auskunft teilt der DRV dem Arbeitnehmer die Höhe der Abfindung mit; Davon kann der Arbeitgeber 50 % steuerfrei abführen. Sie ist für die Dauer von drei Monaten verbindlich.
- Die Zahlung der Entschädigung an sich ist für den Arbeitnehmer nicht bindend. Geht der Arbeitnehmer doch nicht vorzeitig in den Ruhestand, erhöhen die gezahlten Beiträge die monatliche Rente.
Ein Überblick über die Herausforderungen und Vorteile
Aufgrund des bisher geringen Bekanntheitsgrades in der Praxis kann die Umsetzung der Lohnbuchhaltung herausfordernd sein. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Auskunftsverfahren auf den antragstellenden Arbeitnehmer angewiesen und unterliegt bestimmten zeitlichen Auflagen. Dem Arbeitnehmer wird dringend empfohlen, eine steuerliche Vorsorgeberatung in Anspruch zu nehmen.
Allerdings halten wir Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung für ein oft übersehenes, aber sehr attraktives Mittel zur Gestaltung des Vorruhestands, denn
- Erzielung einer lebenslangen Erhöhung der reduzierten Vorruhestandsrente;
- Bis zu 50 % des Ausgleichsbetrags sind bei Zahlung durch den Arbeitgeber steuerfrei;
- Der Arbeitnehmer ist jedoch hinsichtlich des Ruhestands nicht eingeschränkt; Und
- Attraktive Kombinationen mit anderen Bausteinen des Übergangs in den Ruhestand sind möglich.