November 22, 2024

Technik-Smartphone-News

Komplette Nachrichtenwelt

Deutschland verliert die Attraktivität der Gazprom-Pipeline und Polen gewinntنتصر

Deutschland verliert die Attraktivität der Gazprom-Pipeline und Polen gewinntنتصر

Ein Bild des Logos des russischen Gasriesen Gazprom auf einer Tafel beim Internationalen Wirtschaftsforum (SPIEF) in Sankt Petersburg, Russland, 6. Juni 2019. REUTERS/Maxim Shemetov

BRÜSSEL (Reuters) – Deutschland hat am Donnerstag seinen Kampf gegen ein Urteil verloren, das den Zugang von Gazprom zur Opal-Pipeline einschränkt, die die russische Nord Stream-Pipeline mit dem Land verbindet, nachdem sich Europas oberstes Gericht auf die Seite Polens gestellt hatte.

Der Fall ist Teil eines langjährigen Streits um den Transport von russischem Gas nach Europa, der Polen und andere osteuropäische Länder gegen Deutschland ausgespielt hat.

Opal verbindet die Nord Stream 1-Pipeline mit europäischen Onshore-Netzen. Die 470 Kilometer lange Pipeline erstreckt sich von Norddeutschland bis nach Tschechien und hat eine Jahreskapazität von 36 Milliarden Kubikmeter Erdgas.

Russland plant, seine Gasexportkapazität nach Deutschland über das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 zu verdoppeln, das seine eigene Onshore-Verbindung namens Yugal nutzen wird.

Deutschland legte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Berufung ein, nachdem eine Vorinstanz im Jahr 2019 eine EU-Entscheidung aufgehoben hatte, die Gazprom erlaubte, die Lieferungen nach Europa über die Opal-Pipeline zu erhöhen. Die Entscheidung des Gerichts folgte einer polnischen Berufung gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission.

Deutschlands Argumente, „Energiesolidarität“ sei ein politisches Konzept und kein Rechtsthema, wies die Europäische Solarunion zurück. Die Kommission müsse mögliche Risiken für die Gasversorgungssicherheit in den EU-Märkten prüfen.

„Die Rechtmäßigkeit jeglicher Maßnahmen von EU-Institutionen im Rahmen der EU-Energiepolitik muss im Lichte des Solidaritätsprinzips im Energiebereich beurteilt werden“, so die Richter.

Der Fall ist C-848/19P Deutschland gegen Polen.

Siehe auch  Corona im Krankenhaus behandelt: Trump ist nicht "noch am Berg"

(Fu Yun Chi Report, Zusätzliche Berichterstattung von Vera Eckert in Frankfurt.) Redaktion von David Goodman und Emilia Sithole Mataris

Unsere Kriterien: Trust-Prinzipien von Thomson Reuters.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert