Deutschland verschärft die Asylbestimmungen für Bürger Georgiens und Moldawiens
Staatsangehörige Georgiens und Moldawiens müssen nun bei einem Asylantrag in Deutschland einen stärkeren und klareren Nachweis erbringen, dass ihr Heimatland nicht sicher ist, da Deutschland beschlossen hat, beide Länder als sichere Herkunftsländer einzustufen.
Bei der Bekanntgabe der Nachricht erklärte das Bundesinnenministerium, dass keine staatliche Strafverfolgung zu befürchten sei und dass diese beiden Länder vor nichtstaatlicher Strafverfolgung geschützt werden könnten. Aus diesem Grund wurden Georgien und Moldawien auf die Liste der sicheren Herkunftsländer gesetzt, berichtet SchengenVisaInfo.com.
Durch die Einstufung Georgiens und Moldawiens als sichere Herkunftsländer werden die Asylverfahren beschleunigt, sodass die Behörden schneller als bisher entscheiden können, da sie keine Rücksicht auf Sicherheitsaspekte mehr nehmen müssen.
Darüber hinaus werden mit dieser Einstufung Bürger Georgiens und Moldawiens, deren Asylanträge abgelehnt wurden, dazu verpflichtet, das Land innerhalb kurzer Zeit zu verlassen.
„Als weiteren Schritt zur Reduzierung der irregulären Migration werden wir Georgien und Moldawien nun als sichere Länder einstufen. Beide Länder wollen Mitglieder der Europäischen Union werden. In beiden Ländern sind die Menschen grundsätzlich nicht von politischer Verfolgung bedroht.“ Bundesinnenministerin Nancy Weisser äußerte sich zu den Änderungen.
Darüber hinaus sei die Zahl der Schutzsuchenden aus anderen Ländern erneut gestiegen, sagte Minister Weiser und betonte, dass dafür klare Maßnahmen zur Kontrolle der irregulären Migration erforderlich seien.
Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts, Georgien und Moldawien als sichere Staaten auszuweisen, äußerte sich auch der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Migrationskonventionen, Joachim Stamp, zu dem Thema.
Er sagte, dass mehr als 10 Prozent der abgelehnten Asylanträge aus Georgien kämen, und betonte gleichzeitig, dass die Behörden beider Länder ihre Absicht zum Ausdruck gebracht hätten, bei der Überwindung dieses Phänomens zusammenzuarbeiten.
„Die Einstufung ist ein sehr wichtiger Schritt, um unsere Kommunen und Gerichte zu entlasten und Asylverfahren deutlich zu beschleunigen. Wir können nun gezielte Migrationsabkommen mit beiden Ländern umsetzen.“ Siegel hinzugefügt.
Daten zeigen, dass georgische Staatsbürger von Januar bis Juli 2023 in Deutschland insgesamt 6.612 Asylanträge gestellt haben, während moldauische Staatsbürger 1.910 Asylanträge stellten.
Die meisten Asylanträge von Bürgern beider Länder wurden abgelehnt, die Anerkennungsquote liegt bei etwa 0,15 Prozent.
Nach den geltenden Regeln in Deutschland müssen Asylbewerber aus sicheren Ländern bis zur Entscheidung über ihren Antrag in einer Aufnahmeeinrichtung leben. Darüber hinaus dürfen Asylbewerber aus sicheren Ländern während dieses Prozesses nicht arbeiten.