Dezember 27, 2024

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Deutschland will besseren Schutz für LGBT-Asylbewerber

Deutschland will besseren Schutz für LGBT-Asylbewerber

Die sogenannte „Verhaltensprognose“ wird in Deutschland bei der Bewertung von LGBTQ+-Asylverfahren abgeschafft. „Nur so können LGBT-Flüchtlinge ihr Recht auf ein sicheres Leben verwirklichen – so verdeckt oder offen, wie sie selbst es wünschen“, sagen Befürworter.

Die Bundesregierung will einen besseren Schutz für schwule Asylbewerber, die wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgung in ihren Herkunftsländern befürchten, berichteten Medienagenturen am Mittwoch (21.09.) unter Berufung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das BAMF ist dabei, neue Kriterien für Asylentscheidungen für LGBT-Personen umzusetzen, die ab Oktober eingeführt werden, Agentur für französische Presse genannt. Die neue Regelung betrifft lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Flüchtlinge.

Insbesondere wird die sogenannte „Verhaltensprognose“ der Regierung abgeschafft. Im laufenden Asylverfahren in Deutschland müssen betroffene Asylbewerber nachweisen, dass sie auch in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Das BAMF prüft dann, wie sich der Antragsteller in seinem Heimatland „verhält“ und formuliert seine Erwartungen.

Die Weisung besagt, dass „die Entscheidung über das Rückkehrrisiko auf der Annahme beruhen muss, dass der Antragsteller nach der Rückkehr in sein Heimatland offen außerhalb seiner sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität leben wird.“ Die Bundesregierung will nun klarstellen, dass LGBT-Schutzbewerber keinesfalls auf das „heimliche Leben im Herkunftsland“ verwiesen werden dürfen.

Die Geschlechtsidentität soll „so viel sie diskret oder offen wollen“ sein

Laut der Richtlinie müssen Betroffene künftig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Schutz erhalten können, unabhängig davon, ob sie diese Orientierung in ihrem Herkunftsland „offen leben“ oder eher „vertraulich“ darüber leben.

In der Vorlage des Innenministeriums heißt es: „Es dürfen keine Erwartungen daran geknüpft werden, wie wichtig die sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität des Antragstellers ist und ob die entsprechende Lebensweise ein unverzichtbarer Teil der persönlichen Identität des Antragstellers ist.“

Bei der Entscheidung über eine mögliche Rückkehr von Schutzsuchenden müsse Deutschland nun abwägen, „wie die Behörden oder andere Akteure reagieren“ auf die Rückkehrer, wenn diese ihr Sexualleben offen leben sollen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Entscheidung. Der Verband hat die Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, insbesondere die „Verhaltensdiagnostik“, wiederholt als „unmenschliche“ Praxis gegenüber LGBT-Schutzsuchenden kritisiert.

„Nur so können LGBTI-Flüchtlinge ihr Recht auf ein sicheres Leben verwirklichen – so verdeckt oder offen, wie sie es selbst wünschen“, sagte sie in einer Erklärung.

Mit der französischen Nachrichtenagentur und der kuwaitischen Nachrichtenagentur

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