Deutschlands Grüne müssen bei Bundestagswahlen in einem Bundesland aussetzen – Politico
Die Grünen werden bei der Bundestagswahl im September im Saarland von den Umfragen ausgeschlossen, so die Bundeswahlkommission des Landes Gegründet Donnerstag unter Berufung auf Unregelmäßigkeiten bei der Kategorisierung der Kandidaten.
Die Entscheidung fiel nach einem internen Streit um die Nominierung des regionalen Spitzenkandidaten. In einer umstrittenen Last-Minute-Aktion wechselte die Partei ihren Spitzenkandidaten von Hubert Ulrich auf Jean Dilschneider. Mehrere Parteimitglieder beklagten Unregelmäßigkeiten im Nominierungsverfahren.
Landtagswahlleiterin Monica Zollner sagte, die Grünen hätten „demokratische Prinzipien verletzt“. Aussage.
Deutschland wählt die Abgeordneten durch zwei Stimmen, die erste für einzelne Kandidaten und die zweite für regionale Parteilisten. Die Zweitstimme ist die wichtigste, da sie die Anzahl der Sitze im Parlament bestimmt, die jede Partei erhält. Die Entscheidung der Wahlkommission wird sich konkret auf die Zweitstimmen auswirken, das heißt, die Saarländer können mit ihrer Erststimme weiterhin die Grünen-Mitglieder wählen.
Obwohl das Saarland mit weniger als einer Million Wahlberechtigten eines der kleinsten Bundesländer in Deutschland ist, bedeutet die Entscheidung auch knapp zwei Monate vor der Wahl noch einen peinlichen Schlag. Die Grünen hatten gehofft, in die nächste Regierung aufgenommen zu werden und liegen derzeit mit 19 Prozent auf dem zweiten Platz hinter dem regierenden CDU/CSU-Block mit 27 Prozent.
„Wir bedauern die Entscheidung der Wahlkommission. Besonders bitter ist es für die Menschen im Saarland, die gerne für die Grüne Landesliste gewählt hätten“, sagte Michael Kellner, politischer Geschäftsführer der Grünen, gegenüber deutschen Medien an einem „Neuanfang“ arbeiten. Gestörte Situation.
Die rechtsextreme Alternative für Deutschland hat derweil einen knappen Sieg errungen, als die Wahlkommission am Donnerstag zu seinen Gunsten entschied und die Partei in Bremen an den Wahlurnen teilnehmen ließ. Die dortige Landeswahlkommission argumentierte, die AfD habe keine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass sie das Wahlgesetz eingehalten habe.
Doch die Bundeswahlkommission entschied sich für die AfD: Die Sekretärin auf einer Ortsparteiversammlung, die die Erklärung ablehnte, dürfe den Prozess nicht mit ihrem individuellen Verhalten „sprengen“.
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