Die deutsche FNB bietet einen grundlegenden Wasserstoffnetzplan an
LONDON (ICIS) – Der Bundesverband der Fernleitungsnetzbetreiber des Gas- und Wasserstofffaches (FNB) hat am 15. November den Entwurf des Nationalen Wasserstoff-Kernnetzes beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht.
Der Schritt folgt auf eine Pressekonferenz des deutschen Vizekanzlers Robert Habeck und des FNB-Präsidenten Thomas Gusmann am 14. November, bei der die Fortschritte beim Entwurf der Netzwerkstrategie vorgestellt wurden.
Erster Inhalt
Klaus Müller, Präsident der BNetzA, sagte; „Ziel der Regierung ist es, den Wasserstoffmarkt zügig anzukurbeln.“
Laut FNB stellt dies den nächsten Meilenstein für die Umsetzung des Wasserstoff-Backbone-Netzwerks dar.
Die im Entwurf enthaltenen Verbesserungen sind folgende:
- Operatives Kernnetz bis 2032
- Die optimale Länge beträgt 9.700 km
- Die Investitionskosten betragen rund 19,8 Milliarden Euro
- 60 % der Übertragungsleitungen sind vorhanden und werden aus der Umstellung von Gaspipelines stammen
- Es wird erwartet, dass die Einspeise- und Ausspeisekapazitäten 100 GW bzw. 87 GW erreichen werden
Position der relevanten Stellen
Kerstin Andre, Präsidentin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sagte: „Es ist gut, dass die Bundesregierung mutig und entschlossen vorangeht und den Aufbau eines bundesweiten Wasserstoff-Backbones über das Gasnetz unterstützt und ermöglicht.“ Personal. Wasserstoff ist ein wesentlicher Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung und für die Zukunft des Handelsstandorts Deutschland.
Dazu der FNB-Präsident: „Mit dem Entwurf des Kernnetzes werden die in der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgelegten Ziele für ein Wasserstoff-Kernnetz für ein bundesweites, skalierbares, effizientes und schnell realisierbares Wasserstoffnetz bis zum Zieljahr erreicht.“ Er fügte hinzu: „Damit liegt Deutschland an der Spitze Europas, wenn es um den Aufbau von Infrastruktur geht.“
Andererseits hat der deutsche Verband der Gas- und Wasserstoffspeicherbetreiber (INES) zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels noch nicht an ICIS zu seiner Position zum Antragsentwurf geantwortet.
Nächste Schritte
Im nächsten Schritt des Konsultationsprozesses prüft die BNetzA den Entwurf und bereitet das Genehmigungsverfahren vor Inkrafttreten des Gesetzes vor.
Erste Stellungnahmen zum Antragsentwurf können bis zum 8. Januar 2024 bei der BNetzA eingereicht werden
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