Die deutsche Regulierungsbehörde erlegt Facebook-Besitzer Meta strengere Regeln auf
BERLIN: Das deutsche Büro des Kartells sagte, Facebooks Eigentümer Meta Platforms Inc sei von „höchster Bedeutung für den marktübergreifenden Wettbewerb“, eine Bezeichnung, die den Regulierungsbehörden mehr Freiheit gibt, die Marktmacht digitaler Unternehmen einzudämmen.
Gemäß den vom deutschen Gesetzgeber Anfang 2021 eingeführten Gesetzen kann die Geschäftsstelle des Konglomerats wettbewerbswidrige Aktivitäten verbieten.
Das Büro der Organisation sagte am Mittwoch in einer Erklärung, dass Meta, dem auch Instagram und WhatsApp gehören, ein robustes werbefinanziertes Social-Media-Ökosystem betreibt, das weiter expandiert und von einem großen Teil der Bevölkerung in Deutschland genutzt wird.
Die neue Bezeichnung sei die Grundlage für einen schnelleren Abschluss des laufenden Kartellverfahrens gegen Meta.
2019 wies das Kartellamt das Unternehmen an, die Datenerhebung einzuschränken, da das weltweit größte soziale Netzwerk seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, um die Informationen seiner Nutzer ohne deren Zustimmung zu sammeln. Meta, damals Facebook genannt, hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, der Fall ist noch vor Gericht anhängig.
Auch gegen Meta leitete das Kartellamt 2020 ein Missbrauchsverfahren im Zusammenhang mit Verknüpfungen zwischen Virtual-Reality-Produkten von Oculus und dem Social-Media-Netzwerk ein.
Ein Meta-Sprecher sagte am Mittwoch, dass das in den USA ansässige Unternehmen der Entscheidung des Kartellamts bezüglich des Ratings nachkommen werde.
„Auch wenn wir die Argumentation, die zu der Entscheidung des Bundeskartellamts geführt hat, nicht teilen, werden wir uns weiterhin darauf konzentrieren, unseren Nutzern in Deutschland die bestmögliche Erfahrung im Einklang mit allen Gesetzen und Vorschriften zu bieten“, sagte ein Meta-Sprecher. Reuters.
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