November 5, 2024

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Die Länder der Europäischen Union haben Großbritannien mitgeteilt, dass sie nach dem Brexit keine Auslieferung garantieren können

Die Länder der Europäischen Union haben Großbritannien mitgeteilt, dass sie nach dem Brexit keine Auslieferung garantieren können

Zwanzig Länder der Europäischen Union lehnen es ab, zu garantieren, dass mutmaßliche Kriminelle an das Vereinigte Königreich ausgeliefert werden können.

Zehn Länder in der Europäischen Union lehnten solche Auslieferungen ab, zwei würden dies nur tun, wenn der mutmaßliche Verbrecher zustimmte, und acht Länder verhängten andere Beschränkungen.

Die Entwicklung wurde in kürzlich aus Brüssel veröffentlichten Dokumenten veröffentlicht und spiegelt die Tatsache wider, dass der Brexit bedeutet, dass Großbritannien nicht mehr Teil des europäischen Haftbefehls ist.

Die derzeitige Situation dürfte die Fähigkeit europäischer Kriminalverdächtiger in Großbritannien schwächen, nach ihrer Flucht auf den Kontinent wieder vor Gericht zu gehen.

Anwälte haben gewarnt, dass dies auch die Gefängnisbevölkerung künstlich hoch halten könnte, da Richter möglicherweise nicht bereit sind, eine Kaution zu gewähren, weil sie befürchten, dass europäische Verdächtige das Land verlassen und nicht zurückkehren werden.

Die Position jedes der 27 EU-Mitgliedstaaten zur Auslieferung und des Vereinigten Königreichs wurde in einem am 6. April herausgegebenen EU-Notifizierungsbescheid beeinträchtigt.

Im Rahmen des Europäischen Haftbefehls können mutmaßliche Kriminelle innerhalb des Konsortiums problemlos ausgeliefert werden.

Da Großbritannien nun die Europäische Union verlässt, können die Mitgliedstaaten ihre eigenen Positionen festlegen. Zehn Länder der Europäischen Union sagten, sie würden ihre Bürger, die verdächtigt werden, Verbrechen an das Vereinigte Königreich begangen zu haben, nicht ausliefern: Deutschland, Griechenland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Polen, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden.

Zwei weitere, die Tschechische Republik und Österreich, würden dies nur tun, wenn der Verdächtige zustimmte. Acht andere Länder haben Beschränkungen, wie z. B. Haftstrafen, die in ihren Heimatländern verhängt werden.

Nur die sieben verbleibenden EU-Länder stimmen im Großen und Ganzen der Gegenseitigkeit mit dem Vereinigten Königreich zu: Belgien, Irland, Spanien, Italien, Bulgarien, Zypern und Malta.

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Dies bedeutet, dass angesichts des Wunsches Großbritanniens, Briten auszuliefern, die verdächtigt werden, Verbrechen in Ländern der Europäischen Union begangen zu haben, ein Ungleichgewicht besteht.

Edward Grange, Partner bei Corker Binning Attorneys, sagte: „Großbritannien wird seine Bürger weiterhin ausliefern, da es keine Mitteilung über die Anwendung des Staatsbürgerschaftsbandes vorgelegt hat.

„In der Tat setzt diese Position den langjährigen Ansatz Großbritanniens fort, dass die Staatsangehörigkeit eines Einzelnen allein die Auslieferung nicht verhindern sollte.“

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte: „Das Vereinigte Königreich hat einem umfassenden Sicherheitsabkommen mit der Europäischen Union zugestimmt, das vereinfachte Auslieferungsvereinbarungen enthält.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben langjährige verfassungsrechtliche Beschränkungen Gegen die Auslieferung seiner Bürger an Länder außerhalb der Europäischen UnionAus diesem Grund haben wir ein spezifisches Abkommen ausgehandelt, das es Verstößen ermöglicht, auf andere Weise vor Gericht gestellt zu werden, auch wenn ein Land seine Bürger nicht ausliefert.

„Es ist eine langjährige britische Politik, britische Staatsbürger und andere bei Auslieferungsverfahren nicht zu diskriminieren, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen vor Gericht gestellt werden.“

In einer separaten Entwicklung hat die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten darüber informiert, dass sie den Antrag Großbritanniens auf Beitritt zum Lugano-Abkommen ablehnen.

Eine Konvention ist ein Vertrag, der entscheidet, welches Gericht für grenzüberschreitende Zivil- und Handelsstreitigkeiten zuständig ist, und sicherstellt, dass Urteile grenzüberschreitend angewendet werden.

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