Digitale Rentenübersicht vor Jahresende
Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Übersicht über digitale Renten angekündigt, die noch in diesem Jahr verfügbar sein werden. Zukünftig stehen Ihnen hier alle prognostizierten Rentenübersichtsdaten in aggregierter Form zur Verfügung. Darüber hinaus wird die schriftliche Rentenmitteilung aufbewahrt.
Online-Portal mit Überblick
Hierzu ist ein Online-Portal geplant, das über die Website der Deutschen Rentenversicherung erreichbar ist. Nach erfolgreicher Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion sollen alle Nutzer nicht nur einen Überblick über die zu erwartenden Rentenleistungen erhalten, sondern auch die Möglichkeit haben, persönliche Daten zu ändern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge zu stellen oder sich bei Fragen an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird das Portal ähnlich wie das Online-Banking funktionieren. Das Projekt soll noch im Sommer 2023 starten und reiht sich in die Digitalisierungsbemühungen im öffentlichen Sektor ein.
mögliche Übersicht?
Angekündigt wurde außerdem die Möglichkeit, Informationen zur beruflichen und privaten Altersvorsorge sowie eine Schätzung der voraussichtlichen gesetzlichen Rente abzurufen. Dadurch ist es bereits möglich, sich einen umfassenden Überblick über alle zu erwartenden Leistungen im Alter zu verschaffen. Ob es dazu kommt, ist jedoch ungewiss, da die Deutsche Rentenversicherung hierfür Vereinbarungen mit Anbietern privater Altersvorsorge treffen und Daten austauschen muss. Es ist noch nicht klar, ob private Unternehmen, die Altersvorsorgeprodukte anbieten, dazu bereit sind. Ohne sie wäre die Idee eines umfassenden Überblicks nicht realisierbar.
Es wurde auch klargestellt, dass der schriftliche Rentenbescheid beibehalten wird. Das Portal ist als Zusatzdienst und nicht als Ersatz konzipiert. Daher erhalten alle Rentner weiterhin einen regelmäßigen Brief des Deutschen Rentenversicherungsträgers mit Informationen über die voraussichtlichen Rentenleistungen. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Versicherten, die seit mindestens fünf Jahren Beiträge gezahlt haben, diese Information jährlich. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte, die seit mindestens fünf Jahren Beiträge gezahlt haben, alle drei Jahre eine detailliertere Information und ersetzen damit den Jahresbrief.