Dezember 22, 2024

Technik-Smartphone-News

Komplette Nachrichtenwelt

Ein deutscher Oberster Gerichtshof entscheidet, dass im Ausland begangene Kriegsverbrechen in Deutschland vor Gericht gestellt werden können Nachrichten | DW

Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben am Donnerstag entschieden, dass Gerichte des Landes weiterhin Fälle von Verstößen gegen das Völkerrecht außerhalb Deutschlands anhören können.

In einer wegweisenden Entscheidung entschied das Gericht, dass ausländische Soldaten nicht vor Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen in Deutschland geschützt sind und dass sie sich nicht auf das Recht auf Immunität berufen können.

Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Staatsbeamte in Deutschland haben, beispielsweise auf den Prozess gegen zwei ehemalige Mitglieder der syrischen Geheimpolizei – der weltweit erste hochkarätige Fall gegen ehemalige Beamte im langjährigen Konflikt in diesem Land.

Was war der Fall?

Die Entscheidung wurde aufgrund des Prozesses gegen einen ehemaligen afghanischen Offizier getroffen, gegen den eine Bewährungsstrafe wegen schwerer Körperverletzung und eines Kriegsverbrechens vor einem höheren Landgericht in München verhängt wurde.

Einige völkerrechtswidrige Straftaten können im Ausland vor deutschen Gerichten verfolgt werden.

Der Verdächtige soll drei gefangene Taliban-Kämpfer während des Verhörs misshandelt und ihnen mit Elektroschocks gedroht haben. Außerdem hängte er angeblich die Leiche eines Taliban-Kommandanten wie eine Tasse an eine Verteidigungsmauer.

Ein Münchner Gericht verurteilte den Mann zu drei Jahren Bewährungsstrafe wegen dreier schwerer Körperverletzung, einmaliger Nötigung und zweimal versuchter Nötigung. Das Urteil beinhaltete auch eine Verurteilung wegen Kriegsverbrechen.

Die Verteidigung legte Berufung gegen das Urteil der Münchner Richter ein. Die BGH wurde gebeten zu entscheiden, ob das Gericht über Handlungen entscheiden kann, „die der Angeklagte bei Ausübung einer Tätigkeit außerhalb des Staates begangen hat“.

Die Richter der BGH entschieden jedoch, dass der Immunitätsanspruch des Soldaten aufgrund der angeblichen Misshandlung und Folterung von Gefangenen – die ein Kriegsverbrechen darstellt – nicht mehr gültig sei.

In seiner Entscheidung erklärte der BGH, der Oberste Gerichtshof München habe einen Fehler begangen, indem er die Foltervorwürfe nicht berücksichtigt habe, da das Untergericht nun beauftragt sei, eine neue Entscheidung über die Foltervorwürfe zu erlassen.

Was sind die weiteren Konsequenzen?

Der Fall dürfte weitreichende Auswirkungen auf andere Maßnahmen haben.

In der westdeutschen Stadt Koblenz ist einer der wichtigsten Fälle gegen zwei ehemalige syrische Geheimpolizisten im Gange, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden.

Einer von ihnen, ein prominentes Mitglied der Sicherheitsdienste, das ursprünglich in Deutschland Asyl beantragt hatte, wird der Mitschuld an Folter und Mord beschuldigt.

Der Syrienkonflikt wurde vom Internationalen Strafgerichtshof nicht bewertet.

Syrien ist kein Unterzeichner des in den Niederlanden ansässigen Gerichts, daher muss jeder Fall dort vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verwiesen werden. Zu den Mitgliedern des Sicherheitsrates zählen jedoch China und Russland, die gegen jeden Versuch ein Veto eingelegt haben. Insbesondere Russland ist ein Verbündeter der syrischen Regierung.

rs, rc / sms (AFP, AP, Reuters)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert