November 12, 2024

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Ein deutscher Staatsanwalt hat einen Antrag auf Beschlagnahme eingefrorener russischer Gelder im Wert von 789 Millionen US-Dollar gestellt

Ein deutscher Staatsanwalt hat einen Antrag auf Beschlagnahme eingefrorener russischer Gelder im Wert von 789 Millionen US-Dollar gestellt

Ein deutscher Bundesanwalt hat einen Antrag auf Beschlagnahme von Vermögenswerten im Zusammenhang mit mehr als 720 Millionen Euro (789 Millionen US-Dollar) eingefrorener russischer Gelder gestellt.

Ziel des am 7. Juli eingereichten Antrags sei die Beschlagnahmung von Geldern gewesen, die von einem russischen Finanzinstitut auf einem Bankkonto in Frankfurt wegen des Verdachts eines versuchten Verstoßes gegen Embargovorschriften eingezahlt worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit das Strafgesetzbuch. Deutsches Außenwirtschaftsgesetz.

Seit der groß angelegten Invasion Russlands in der Ukraine am 24. Februar 2022 hat die Europäische Union verschiedene Sanktionen und Beschränkungen gegen Russland verhängt. Diese Maßnahmen richteten sich gegen den Energiesektor, Banken, Unternehmen und Märkte und machten mehr als 1.000 russische Beamte anfällig für das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote.

Einem Bericht des Nachrichtenportals Spiegel Online zufolge will die Bundesanwaltschaft, dass die eingefrorenen Gelder in die Staatskasse fließen.

Im Juni 2022 bezog der Rat der Europäischen Union das russische Finanzinstitut, das in der Erklärung des Generalstaatsanwalts nicht explizit genannt wurde, in die sogenannte Russland-Blockierungsanordnung ein. Infolgedessen können alle bei europäischen Finanzinstituten hinterlegten Vermögenswerte des Unternehmens nicht mehr Gegenstand von Transaktionen sein, sondern wurden „eingefroren“.

Kurz nach der Börsennotierung versuchten unbekannte Personen im Namen des russischen Finanzinstituts, mehr als 720 Millionen Euro von dessen Konto bei einer Bank in Frankfurt abzubuchen, doch die Bank führte den Überweisungsauftrag nicht aus, teilte die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe mit. Karlsruhe. .

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Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde bei der Staatssicherheitskammer des Oberlandesgerichts Frankfurt eingereicht.

Mit den Ermittlungen wurde das Zollkriminalamt beauftragt.

„Die unabhängige Einziehung wird beantragt, da es derzeit nicht möglich ist, bestimmte Personen wegen der betreffenden Straftat strafrechtlich zu verfolgen“, schrieb die Staatsanwaltschaft.

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