Elektroautos: Das Kundencenter warnt die Betreiber der Ladestationen
Da die Kunden nicht genügend Strom für das Elektroauto sehen können, hat die Federal Consumer Association (FSA) die Betreiber von Ladestationen gewarnt. Er beschuldigt sie, wegen nicht transparenter Kostenstrukturen gegen die Preisverordnung verstoßen zu haben.
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Vzbv berichtete, dass die Anbieter „Digital Charging Solutions“ und „Plugsurfing“ die Gebühren nach Zeit berechnet hätten. Fürsprecher der Verbraucher sehen dies als Verstoß gegen die Price Story Regulation an, die eine Kilowattstunde als Maßeinheit für den Arbeitspreis beschreibt.
Preisvergleich ist nicht möglich
Ein im Laufe der Zeit gezahlter Preis hat laut vzbv nichts mit der Menge der zugeführten Energie zu tun. Die Ladezeit hängt unter anderem von der Leistung der Ladestation, dem Ladezustand und der Kapazität der Batterien in Elektrofahrzeugen sowie der Außentemperatur ab. Wenn die Zeit in Rechnung gestellt wird, wissen die Kunden nicht, wie viel sie für eine Kilowattstunde Strom bezahlen müssen. noch konnten sie Preise vergleichen. Ein dritter aktueller Gebührenanbieter, der von vzbv als non bezeichnet wird, wurde gewarnt, weil Kunden damit unterschiedliche Preise zahlen mussten, ohne dass der Grund klar war.
Laut vzbv hat Digital Charging Solutions eine Urlaubs- und Verzichtserklärung abgegeben und sein Preissystem auf die Abrechnung nach Kilowattstunden umgestellt. Plugsurfing hat die beantragte Urlaubs- und Verzichtserklärung nicht eingereicht, daher hat vzbv das Landgericht Berlin verklagt (Az. 16 O 352/20). Das Warnverfahren gegen den Drittanbieter ist noch offen.
Die Ladeinfrastruktur ist ein Argument für Autokäufer gegen den Kauf eines batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs. Das Bundeskartellamt hat sich in diesem Sommer mit dem Thema befasst. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzt sich für mehr Transparenz und Akzeptanz ein. Er strebt europaweit ein einheitliches Zahlungssystem für das Laden von Strom und das Abfüllen von Wasserstoff an. Dies ist vollständig mit vzbv kompatibel. Es erfordert auch eine standardisierte Schnittstelle für die Datenübertragung.
(ANW)
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