Eleventh Circuit betrachtet Klagen des Montrealer Übereinkommens, die auf in Deutschland behandelten Verletzungen beruhen, als in Deutschland verhandelt, Bestätigung der Ablehnung des Nicht-Treffen-Forums | Schneider Harrison Segal und Louis LLP
Der Eleventh Circuit bestätigte ein Urteil eines Bundesgerichts in Georgia, wonach ein deutscher Passagier Ansprüche gegen Delta Air Lines („Delta“) und KLM Royal Dutch Airlines („KLM“) wegen angeblich auf einem Flug von Atlanta nach Amsterdam erlittener Verletzungen geltend machen muss. Und die gemeinsamen Airline-Zuschüsse Forum unangemessen bewegung entlassen.
Im Hauptverfahren buchte die Klägerin über die Website von Delta ein Ticket, um über Amsterdam von Atlanta nach München zu fliegen. KLM führte den Flug im Rahmen einer Joint-Venture-Vereinbarung mit Delta durch. Der Kläger behauptete, auf dem Flug aus Atlanta verletzt worden zu sein, sei aber in München medizinisch versorgt worden. Dann reichte der Kläger eine Klage in der nördlichen Region Georgias ein. Das Amtsgericht hat die Klage am Unangemessenes Forum begründet, und stellte fest, dass Deutschland ein geeignetes alternatives Forum für die Erhebung des Falles bot. Antragsteller
Lebenslauf.
Der Elfte Bezirk, der die Entlassung des Bezirksgerichts bestätigte, kam zu dem Schluss, dass die Faktoren des privaten und öffentlichen Interesses, die Unangemessenes Forum Gewichten Sie die Analyse zugunsten eines Rechtsstreits in Deutschland. Erstens sollte die Wahl eines ausländischen Klägers für das Forum weniger Respekt erfahren als die Wahl eines amerikanischen Staatsbürgers
ausgewähltes Forum. Zweitens müsste die Besatzung des ausländischen Fluges aus Europa anreisen, um sich an dem Rechtsstreit zu beteiligen, falls Georgien weitermachte, möglicherweise über die Vorladung des georgischen Bundesgerichts hinaus. Das Gericht wies auch auf das größere Interesse Deutschlands hin, seine Entschädigungsregelung auf seine geschädigten Bürger anzuwenden. Da schließlich sowohl die Vereinigten Staaten als auch Deutschland das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben, konnte ein Kläger in beiden Ländern die gleichen materiellen Ansprüche geltend machen, andernfalls wurde Deutschland trotz der erheblichen Unterschiede zum amerikanischen Rechtssystem als „geeigneter alternativer Gerichtsstand“ angesehen. Bintu gegen Delta Air Lines, Inc., 2021 US-App. LEXIS 21228 (11. Cir. 19. Juli 2021).
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