EU-Studie: Die Ermittler müssen nicht unbedingt Aufzeichnungen führen
Strafverfolgungsanforderungen für Verbindungs- und Standortinformationen sowie Inventardaten sind in Europa selten „erfolglos“. Dies ist eines der Hauptergebnisse einer lang erwarteten Studie zur Datenspeicherung, die die EU-Kommission nun stillschweigend, heimlich und stillschweigend veröffentlicht hat. Die meisten beteiligten Ermittlungsbehörden sowie Telekommunikationsunternehmen gaben daher an, dass die Untersuchungen „in weniger als 20 Prozent der Fälle“ fehlgeschlagen seien.
Von Anbietern geprüfte Praxis
Ziel der Studie war es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Praktiken für die Aufbewahrung und den Zugang zu Metadaten in den zehn gewählten Mitgliedstaaten Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien zu beleuchten. Nach dem Mandat der Kommission sollte der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen und Herausforderungen von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste und Strafverfolgungsbehörden liegen. Die Auswirkungen des angefochtenen Instruments auf die Grundrechte waren kein Thema.
Die Forscher befragten Anbieter wie „Top-Level-Anbieter“ (OTTs) wie WhatsApp, Facebook Messenger, Signal oder Skpye sowie Vertreter von Sicherheits-, Regulierungs- und Datenschutzbehörden. Gleichzeitig forschen sie am Tisch.
Tatsächlich gibt es derzeit in Deutschland keine Aufzeichnungen
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen für die Erfassung von Verkehrsdaten einschließlich IP-Adressen ist nicht mit den Ergebnissen vereinbarwas zu Unsicherheit führt. Drei von zehn Ländern haben derzeit keine gesetzlichen Anforderungen für die Datenspeicherung. Dies ist rechtlich in Slowenien und Österreich und sogar in Deutschland der Fall. Das örtliche Recht, wonach Telekommunikationsanbieter ohne Zweifel zehn Wochen lang Verbindungsdaten und vier Wochen lang Standortinformationen aufbewahren müssen, wird derzeit aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten ausgesetzt.
In diesen drei Bundesstaaten sind Strafverfolgungsbeamte in der Regel auf Daten angewiesen, die Anbieter für ihre Geschäftszwecke wie Abrechnung, Handel oder Aufrechterhaltung der Netzwerksicherheit speichern, schreiben die Forscher. Deutschland, Italien und Portugal haben eine maximale Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten festgelegt, in Frankreich beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr. Fast alle Rechnungsdaten wurden lange gespeichert, während in Deutschland IP-Adressen nach sieben Tagen gelöscht werden müssten.
Es gelten weiterhin „illegale Gesetze“
In Estland, Frankreich, Irland, Italien, Polen, Portugal und Spanien sind noch Gesetze in Kraft, nach denen diese Länder die Anforderungen der früheren EU-Datenschutzrichtlinie erfüllen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dies 2014 als „besonders schwerwiegende Beeinträchtigung“ der Grundrechte bezeichnet und aufgehoben. Bürgerrechtsorganisationen haben die Kommission bereits mehrmals aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten in einzuleiten Welche „illegalen Gesetze“ mit Speicheranforderungen von bis zu 72 Monaten noch durchgesetzt werden.
Der Studie zufolge stehen der Öffentlichkeit nur wenige Statistiken zur Anzahl der Anfragen nach Veröffentlichung von Metadaten zur Verfügung. Über 50 Prozent der befragten Ermittler gaben jedoch an, in den letzten zwei Jahren in mindestens 60 Prozent ihrer Ermittlungen relevante Informationen eingeholt zu haben. IP-Adressen werden viel häufiger benötigt, um Cyberkriminalität, Cyberkriminalität, sexuelle Ausbeutung von Kindern und andere Verbrechen im Zusammenhang mit dem Internet zu untersuchen.
Nur geringfügige Änderungen mit und ohne Vorschriften
Nachdem die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt wurde, haben sich die erfolglosen Datenanfragen in Deutschland laut Bericht zwischen 2017 und 2019 verdoppelt. Die Quote der Staatsanwälte, die derzeit „regelmäßig“ nur sehr wenige Verkehrsdaten erhalten, liegt in diesem Land mit 25 Prozent ebenfalls etwas höher als beispielsweise in Frankreich mit 17 Prozent. In Portugal melden die Behörden jedoch erfolglosere Fragen, obwohl dort ein einschlägiges Gesetz gilt.
Die Autoren stellen fest, dass es nur geringfügige Unterschiede zwischen den befragten Ermittlern gibt, „nach Mitgliedstaaten mit und ohne obligatorische Vorratsdatenspeicherung“. Ein deutscher Beamter hatte gezeigt, dass es den Staatsanwälten „gelungen ist, die Verfahren anzupassen und in der Regel innerhalb einer Woche die gerichtliche Genehmigung einzuholen und auf die begehrten Daten zuzugreifen“. Andere Ermittler haben erklärt, dass sie keine Links oder Standortinformationen ihrer Wahl suchen werden, wenn sie glauben, dass sie nicht lange genug festgehalten werden.
Die Herausforderung der Messenger-Verschlüsselung
Laut der Studie können OTT-Anbieter den Ermittlern auch eine Reihe von Metadaten zur Verfügung stellen, die sie für ihre Geschäftszwecke speichern. Ihren Transparenzberichten zufolge kommen die meisten Anfragen aus Deutschland und Frankreich, auch wenn beispielsweise Messaging-Dienstbetreiber weitaus weniger Anfragen haben als Anbieter. Deutschland ist eine Ausnahme. Die Ablehnungsrate und die Gründe dafür sind ähnlich wie bei Telekommunikationsunternehmen.
Die Interessengruppen begrüßten die zunehmende Verwendung von End-to-End-Verschlüsselung in Messenger und dynamischen IP-Adressen als die größten aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, gefolgt von der Einführung von 5G und Technologien wie Big Data, Internet der Dinge und Blockchain. Die Ermittler waren auch besorgt über die wachsende Datenmenge, die von SIM-Karten in Autos generiert und möglicherweise an einigen Orten gespeichert wurde. Eine „E-Evidence-Verordnung“ wird vorbereitet, um grenzüberschreitende Anforderungen zu erleichtern.
Zivilgesellschaft im Ausland
Angesichts der restriktiven Rechtsprechung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung hatten die Mitgliedstaaten die Studie gefördert, um neue Ansatzpunkte für die Maßnahme zu ermitteln. Zum Beispiel kritisierten Datenschutzaktivisten von Digitalcourage die Tatsache, dass der von der belgischen politischen und rechtlichen Beratungsagentur Milieu in Auftrag gegebene Analysevertrag „einseitig auf Kosten der Freiheit und der Perspektive der Grundrechte formuliert“ und beachten Sie das Maß im Test nicht. Die Zivilgesellschaft wird völlig ausgelassen.
Der Europaabgeordnete Patrick Breyer kritisierte die Tatsache, dass die Kommission und der Ministerrat „die bislang am tiefsten invasive und unpopuläre Aufsichtsmaßnahme der EU“ nicht aufgegeben haben. Jetzt droht der Damm erneut, da der EuGH in seiner jüngsten Entscheidung unter massivem Druck den Weg für die Aufbewahrung von IP-Daten bei der Internetnutzung ebnete. „Für das Mitglied der Piratenpartei besteht kein Zweifel daran, dass dieser Angriff gestoppt werden muss. Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments hat dies gezeigt Diese Aufzeichnungen haben in keinem EU-Land messbare Auswirkungen auf die Kriminalitätsrate oder die Aufdeckungsrate.
(Tiw)
Bierfan. TV-Wegbereiter. Alkoholiker. Allgemeiner Zombie-Evangelist. Total-Reiseleiter