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Europäisches Gericht sagt, deutsche Methoden der Energieregulierung seien unzureichend

Europäisches Gericht sagt, deutsche Methoden der Energieregulierung seien unzureichend

Hochspannungsleitungen und Strommasten bei Berlin, 7. November 2006. REUTERS/Paul Kupczynski

  • Die deutsche Regulierungsbehörde sagt, sie werde die Unsicherheit auf ein Minimum reduzieren
  • Investitionen müssen im Übergang zu Veränderungen geschützt werden
  • EU-Gericht will mehr Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde

FRANKFURT (Reuters) – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag entschieden, dass die deutsche Energieregulierungsbehörde bei der Durchsetzung der Strom- und Gasregulierungen des Blocks unabhängiger sein sollte.

Der EuGH hat die Praktiken der Bundesnetzagentur (BnetzA) in Bezug auf Aufteilungsregeln und Methoden zur Berechnung von Netzentgelten kritisiert. Ich habe mich bei einem Thema auf die Seite der EU-Kommission gestellt, das mit den laufenden Schritten hin zu mehr Dekarbonisierungsregimen, bekannt als „Energiewende“, zusammenhängen wird.

Die BnetzA sagte, sie werde das Urteil prüfen, aber die Investoren vor möglichen Änderungen bei der Umsetzung der EU-Strom- und Gasvorschriften nicht erschüttern.

„Die Bundesnetzaentur wird in der Übergangsphase die Rechtsunsicherheit so weit wie möglich reduzieren. Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendigen Investitionen“, sagte Präsident Jochen Homann.

Für die Ermittlung der zulässigen Einnahmen der Betreiber aus über Netze erbrachten Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinteressen ist die BnetzA zuständig, die dem Wirtschaftsministerium in Berlin unterstellt ist.

In der Stellungnahme des Gerichts heißt es, dass es im Energiebereich vier Kritikpunkte habe:

Deutschland hat die Notwendigkeit, die Energieübertragung von der Erzeugung und Lieferung zu trennen, eng ausgelegt, auf Unternehmensteile innerhalb der Europäischen Union. Das Gesetz verlangt, dass die Aktivitäten von Herstellern und Lieferanten von außerhalb der Europäischen Union einbezogen werden, um potenzielle Interessenkonflikte in Bezug auf die Transportaktivitäten von Unternehmen innerhalb des Blocks zu vermeiden.

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Es gab nicht genügend Wartezeiten für Manager, um die Rolle zwischen Energie und anderen Unternehmen zu wechseln.

Die Regeln, die sie daran hindern, Anteile an Unternehmensteilen zu halten, wurden lax durchgesetzt.

Darüber hinaus gab es Überschneidungen in einigen Elementen der Entscheidungsfindung der BnetzA über die Berechnung von inländischen und grenzüberschreitenden Netztarifen und beim fairen Zugang zu den Netzen mit einschlägigen Gesetzen, die von der Regierung erlassen wurden, wodurch die Unparteilichkeit der Behörde geschwächt wurde.

Anwälte der Energiewirtschaft sagten, die Entscheidung des Gerichts könnte die notwendigerweise politisch motivierten Maßnahmen zum Klimawandel verhindern und warnten vor einer „Riesenmacht“.

Der lokale Energieversorger VKU sagte, der Schritt habe das Vertrauen in einer Zeit, in der die Digitalisierung wichtig sei, untergraben.

(Berichterstattung von Vera Eckert; Redaktion von Tom Sims, Hugh Lawson und Emilia Sithole Mataris)

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