November 22, 2024

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Faktencheck: Ungeimpfte können bei Bundestagswahlen in den Wahllokalen wählen

Faktencheck: Ungeimpfte können bei Bundestagswahlen in den Wahllokalen wählen

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl in Deutschland verbreiteten sich irreführende Behauptungen über COVID-19-Gesundheitsgenehmigungen.

Internetnutzer hatten fälschlicherweise vorgeschlagen, dass ungeimpfte Bürger in deutschen Wahllokalen nicht wählen dürfen.

Der Bundeswahlbeauftragte des Landes hat diese Gerüchte jedoch wiederholt dementiert.

„Auch ungeimpften und ungetesteten Personen ist es möglich, ihr Wahlrecht auszuüben, sofern ihre Hygienemaßnahmen eingehalten werden“, sagte Georg Tell in einer Mitteilung. AussageNS.

Der Ausschuss fügte hinzu, dass landesweit Maßnahmen zum Schutz der deutschen Bürger während ihrer Wahl ergriffen werden.

Falsche Informationen über Wahlurnen und Wahlbetrug werden in den sozialen Medien verbreitet, wenn der Wahltermin näher rückt.

Mit dem Rücktritt von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach fast 16 Jahren haben die Wahlen in Deutschland 2021 zusätzliches Gewicht gewonnen.

Aber inmitten politischer Kampagnen kämpfen die Wahlbehörden gegen die Verbreitung von Fehlinformationen im Internet.

Wie in vielen europäischen Ländern gab es in Deutschland Demonstrationen gegen seine Entscheidung, das digitale COVID-Zertifikat der EU einzuführen.

Ein Gesundheitsausweis bescheinigt, dass eine Person vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, sich von einer Infektion erholt oder kürzlich negativ getestet wurde, und kann zum Betreten von Restaurants und Kultureinrichtungen verwendet werden.

Ein Social-Media-Nutzer stellte jedoch fest, dass bei den Wahlen in diesem Monat auch Genehmigungen für Wahllokale erforderlich seien.

Einer der Tweets, der mehr als 300 Mal geteilt wurde, zeigte einen klaren Ausschnitt in der Zeitung und deutete an, dass keine ungeimpfte Person mit einem negativen COVID-19-Test persönlich abstimmen kann.

Die deutsche Bundeswahlkommission hat bestätigt, dass die sogenannte „dritte Generationsregel“ nicht gelten wird.

Die Behörde erklärte, dass regionale Behörden von Bürgern verlangen können, in Wahllokalen Masken zu tragen, digitale Zertifikate sind jedoch nicht erforderlich.

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„Das Schutzkonzept am Wahltag hängt von der epidemiologischen Lage ab“, sagte die Kommission. Bundes- und Landesvorschriften zum Infektionsschutz werden entscheidend sein.“

„Das Einhalten der Maske dient der Verhinderung einer Übertragung von COVID-19 und ist bereits in vielen Alltagssituationen vorgeschrieben.“

Sie fügte hinzu, dass Wahllokale auch an Orten im Freien wie Zelten eingerichtet werden könnten, während Bürger auch eine Briefwahl abgeben könnten, um die Teilnahme an Wahllokalen zu vermeiden.

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