Google geht rechtliche Schritte gegen Deutschlands erweitertes Gesetz zu Hassreden ein
BERLIN (Reuters) – Google hat am Dienstag angekündigt, rechtliche Schritte gegen eine erweiterte Version des kürzlich in Kraft getretenen Gesetzes zu Hassreden einzuleiten, da seine Bestimmungen das Recht auf Privatsphäre seiner Nutzer verletzen.
Die Einheit Alphabet (GOOGL.O), die die Videoplattform YouTube betreibt, hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen eine Regelung eingereicht, die die Weitergabe von Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden erlaubt, bevor klar wird, dass eine Straftat vorliegt begangen worden.
Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung kommt, als Deutschland sich auf die Parlamentswahlen im September vorbereitet, angesichts der Besorgnis, dass feindselige Rhetorik und die Auswirkungen auf Operationen, die über soziale Medien durchgeführt werden, die übliche Wahlkampfpolitik des Landes destabilisieren könnten.
„Dieser massive Eingriff in die Rechte unserer Nutzer steht unserer Meinung nach nicht nur im Widerspruch zum Datenschutz, sondern auch zum deutschen Grundgesetz und zum Europarecht“, schreibt Sabine Frank, Regionalleiterin für Politik bei YouTube, in unserem Artikel . Blogeintrag.
Deutschland hat Anfang 2018 ein Gesetz zur Bekämpfung von Hassrede, bekannt als NetzDG, erlassen, das soziale Online-Netzwerke wie YouTube, Facebook (FB.O) und Twitter (TWTR.N) für die Überwachung und Entfernung giftiger Inhalte verantwortlich macht.
Das Gesetz, das auch soziale Netzwerke verpflichtet, regelmäßige Berichte über deren Einhaltung zu veröffentlichen, wurde weithin als ineffektiv kritisiert, und das Parlament verabschiedete im Mai ein Gesetz zur Verschärfung und Erweiterung seiner Anwendung.
Google hat sich speziell mit einer Anforderung im erweiterten NetzDG-Gesetz befasst, die besagt, dass Diensteanbieter die personenbezogenen Daten von Personen, die als anstößig vermutete Inhalte teilen, an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben müssen.
Erst wenn diese personenbezogenen Daten im Besitz der Strafverfolgungsbehörden sind, wird entschieden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, was bedeutet, dass die Daten unschuldiger Personen ohne deren Wissen in der Kriminaldatenbank landen können, sagt sie.
„Netzwerkanbieter wie YouTube sind nun verpflichtet, Nutzerdaten aufgrund des Verdachts einer Straftat ohne Rechtsordnung und ohne Wissen des Nutzers kollektiv und gebündelt an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln“, sagte ein Google-Sprecher.
„Dadurch werden Grundrechte untergraben, weshalb wir uns entschlossen haben, die einschlägigen Bestimmungen des NetzDG durch das zuständige Verwaltungsgericht in Köln gerichtlich überprüfen zu lassen.“
(Berichterstattung von Douglas Bosvin) Redaktion von Catherine Evans
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